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 Kirchenchronik Petschow

   
 

Zur Geschichte des Kirchspiels Petschow

verfaßt von Probst Dr. Gaehtges

Maschinenschriftliche Übertragung Durch Kirchenarchivrat : ErhardPiersig ( Schwerin ) im Mai 1990

Neu bearbeitet von Ottomar Langschwager Flensburg Familienforscher der fam. Langschwager

Aus Bandelstorf ( Mecklenburg ) 1600 - 1999

Das Kirchspiel Petschow im Mittelalter

Pastor Hermann Voss hat in seiner Vorgeschichte des Kirchspiels Petschow, die er in die Kirchenchronik eingetragen hat , die mittelalterliche Geschichte nur ganz kurz berührt und bemerkt, dass darüber nichts näheres bekannt sei.

Er hat es dabei leider übersehen, dass das Petschower Pfarrarchiv einen ganz einzigartigen Schatz besitzt : 20 mittelalterliche, teils lateinisch und teils in altertümlichem Plattdeutsch geschriebene Original - Uhrkunden, die fast alle auf die mittelalterliche Geschichte unseres Kirchspiels beziehen, und aus denen sich manches entnehmen lässt, was diese Geschichte doch in etwas hellerem Licht erscheinen lasst.

(= Eine Überprüfung im Jahre 1974 ergab, dass nicht mehr alle Urkunden vorhanden sind siehe Bericht dazu in der Chronik des Kirchspiels Petschow unter dem Jahr 1974 = )

Die Urkunden sind wegen ihrer altertümlichen Schreibweise nicht so ganz leicht zu lesen, und Pastor Voss mag sich deswegen wohl nicht näher mit ihnen beschäftigt und sie bei Seite gelassen haben. Da ich mich schon früher mit dem lesen alter Urkunden vertraut gemacht hatte, so interessierte es mich, sie zu entziffern abzuschreiben und in ein geläufiges heutiges Deutsch zu übersetzen.

Da sich solche alten Urkunden heute wohl in den wenigsten Pfarrarchiven befinden und ihre Existenz in unserem Archiv etwas ganz besonderes ist, so lockte es mich, mit ihrer Hilfe die mittelalterliche Geschichte des Kirchspiels wenigstens etwas aufzuhellen, unter Zuhilfenahme weiterer Quellen bzw. auch der baulichen Verhältnisse unserer Kirche, einen kurzen Abriss der mittelalterlichen Geschichte des Kirchspiels zu entwerfen.

 

1. Die Gründung der Kirche

Das älteste Teil unserer Kirche, das mittlere Langhaus, weist übereinstimmendem Urteil darauf hin, dass sie zu Beginn des 13. Jahrhunderts erbaut sein muss, herrschte doch damals der so genannte " Übergangsstiel " von der Romanischen zur gotischen Bauweise, und lässt unsere in der runden Form der Hauptbögen noch deutliche Spuren romanischer Bauart erkennen.

Damit stimmt es überein, dass die Kirchen unsers Teils von Mecklenburg, der damals so genannten. "Landes Rostock", alle in dieser Zeit erbaut sind. Sie zeigen fast durchweg aus mächtigen Granitblöcken errichtete Mauern, und einen gewissen einheitlichen Typus, sind dabei in etwa gleichen Abständen von einander (etwa 9 km) nach offenbar einheitlichen Plan über das Land verteilt, und lassen daher vermuten, dass sie so von den damaligen Fürsten des Landes, die gerade damals eine Menge deutscher Kolonisten ins Land zogen, geplant und errichtet sind.

  

Noch bis in die neuste Zeit waren die meisten dieser Kirchen landesherrlichen Patronats, was für die Errichtung durch die Herzöge spricht, so Sanitz, Cammin, Kessin, Kavelstorf. Petschow hatte freilich (nachweislich seit der Reformation) privates Patronat, über dessen Entstehung hier noch zu reden sein wird. Aber der offensichtliche Zusammenhang mit den fürstlichen Patronatspfarren der Nachbarschaft läßt es doch mit ziemlicher Sicherheit vermuten, dass die Petschower - Kirche ursprünglich eine fürstliche Gründung ist und zuerst wohl auch unter fürstlichem Patronat gestanden hat, wie auch der Kirchenhistoriker K. Schmalz (Kirchengeschichte Mecklenburgs 1. S. 106) es unter den "großen landesherrlichen Pfarren" des Landes Rostock mit aufzählt .

Damals herrschte über Mecklenburg der sehr tüchtige Fürst Heinrich Borwin I (1178 - 1227 ) der als seinen Mitregenten im Land Rostock späterhin seinen Sohn Heinrich Borwin II. ( 1219 - 1226 ) annahm. Als dieser Sohn vor dem Vater starb , wurde das Land Rostock 1227 nach dem Tode des alten Borwin I. unter seinen 3. Enkel Heinrich Borwin II ein selbständiges Teilfürstzentum und blieb das bis zum Aussterben seiner Nachkommen 1314.

Über unser Gebiet herrschten also, als die Petschower Kirche erbaut wurde, Heinrich Borwin I. und als Mitregent sein Sohn Heinrich Borwin II. .

Das stimmt dazu, dass uns Borwin I. als ein sehr eifriger Fürst geschildert wird, der viele deutsche Kolonisten in Land zog und sich mit regem Interesse der Erbauung neuer Kirchen im Lande annahm.

Die auf seine Weisung erbauter Kirche umfasste aber zunächst nur den Mittelteil unserer heutigen Kirche, die zwei Gewölbe des Mittelschiffs, das so genannte "Kirchen - Schiff", während Chor und Turm, wie wir sehen werden, erst später hinzugefügt wurden, was man noch heute der Kirche ansieht. Hinzugefügt mag noch werden, dass der Ort Petschow in damaliger altertümlicher Form "Petzekow" genannt wurde, und nach diesem wendischen Namen, der etwa "Ort des Höhenbewohners" bedeutet, schon früher von den Wenden begründet und besiedelt war.

Etwa gleichzeitig mit der Erbauung der Kirche, also etwa 1220 - 1225, wurde der Ort mit deutschen Kolonisten besetzt. Er lag jedenfalls am Ufer des großen Sees, der nach dem Urteil Sachverständiger damals noch die große Fläche der heute so genannten "Wolfsberger Seewiesen" zwischen Petschow, Lüsewitz und Teschendorf bedeckte. Mehr lässt sich über die Begründung unserer Kirche nicht nachweisen. Da sie später wiederholt als Bartholomäus - Kirche bezeichnet wird, so war der Tag ihrer Weihe jedenfalls der Bartholomäus - Tag, der 24.August .

 

II. Die ersten urkundlichen Erwähnungen Petschows

Urkundlich wird Petschow zum ersten Mal in einer Urkunde unseres Pfarrarchivs erwähnt, die aus dem Jahr 1334 stammt, aber in ihrem Text in getreuer wörtlicher Wiedergabe eine Urkunde aus dem Jahr 1281 wiedergibt, an derer Zuverlässigkeit daher nicht zu zweifeln ist. Diese Urkunde ist am 17.März 1281 in Rostock vom Fürsten Waldemar von Rostock (regierte 1278 - 1282 +) dem Sohn und Nachfolger Heinrich Borwin III. ausgestellt worden. Fürst Waldemar beurkundet darin, dass er "nach reiflicher Überlegung und freien Willen den Bürgern und Bauern, die ständige Einwohner des Dorfes Petzekow sind, die ganze Feldmark und die Äcker, die an dies Dorf grenzen, verkauft habe "zu freien gemeinsamen Besitz, sofern sie ihre pflichtgemäßen Abgaben pünktlich leisten". Zwar wird die Kirche in dieser Urkunde mit keinem Wort erwähnt, aber da der Fürst die gesamte Feldmark "verkauft", so ist das Dorf ursprünglich sein Besitz gewesen, und es kann daher keinen Zweifel unterliegen, dass auch die Kirche dieses Dorfes, wie wir das schon annahmen, vom Fürsten errichtet worden ist. Die deutschen Bewohner von Petschow, damals schon seit 50 - 60 Jahren dort angesiedelt, waren ursprünglich wohl nur als Pächter des fürstlichen Landes eingesetzt worden. Der Fürst hält es aber jetzt, nachdem sie sich hier eingearbeitet haben "nach reiflicher Überlegung" für richtig, ihnen den Grund und Boden zu verkaufen und wie ausdrücklich bezeugt wird, "zu freiem Eigentum zu überlassen". Dieses freie Eigentum aber soll ein "gemeinsames" sein. Darin bestätigen sich die damaligen Verhältnisse. Die Bauern wurden in der Kolonisationszeit meist freie Bauern, die dem Fürsten wohl wie auch hier erwähnt, zu bestimmten Abgaben verpflichtet waren, im übrigen aber in der Nutzung ihrer Äcker ganz frei dastehen. Der hier betonte "gemeinsame" Besitz aber spricht dafür, dass die Bewohnerschaft des Dorfes eine geschlossene Gemeinschaft war, welche die einzelnen Landstücke unter sich nach Belieben zu Bearbeitung verteilen konnte. Auffallend ist noch, dass hier, und zwar 2 mal, in der Urkunde ausdrücklich "Bürger und Bauern" (lateinisch cives et coloni) von Petschow genannt werden. Das sieht fast so aus als ob in Petschow damals nicht nur Bauern, sondern auch Handwerker und Kaufleute angesetzt waren, dass also vom Fürsten vielleicht die Entwicklung des stattlichen Kirchdorfes am großen See zu einer Stadt geplant war. Mag Petschow damals vielleicht auch ein größerer Ort, ein Flecken oder Städtchen gewesen sein, so verkümmerte dieser Ansatz doch in späterer Zeit. Die nähe der großen Handelsstadt Rostock war wohl auch der Entwicklung eines größeren Handelsplatzes an dieser Stelle nicht günstig. So hat sich Petschow nicht zu einer rechten Stadt entwickeln können, sondern tritt uns in späterer Zeit immer nur als Bauerndorf entgegen, das aber zunächst ein freies Bauerndorf war und nur dem Fürsten unterstand.

Die nächste Urkunde, die Petschow nennt, befindet sich nicht in Petschow, sondern wird im Mecklenburgischem Urkundenbuch (Band VII Nr. 4857) genannt und stammt aus dem Jahre 1327. Das Land Rostock war damals nach dem Tode des letzten schwachen Rostocker Fürsten, Waldemars Sohn Nikolaus des Kindes (+ 1314) , unter dem zeitweilig sogar die Dänen im Lande hausten, wenn die bei Wismar residierende Hauptlinie des Mecklenburger Fürstenhauses gefallen.

Der damals regierende, sehr tüchtige Mecklenburgische Fürst Heinrich der Löwe beherrschte also seit 1314 auch das Land Rostock, und muss ein gewisses Interesse für dieses neu erworbene Land gehabt haben, denn im Jahre 1327 unternahm er eine Reise dorthin und hat dabei auch Petschow besucht und sich wohl des Aufblühens dieses Ortes erfreut, denn am 13.August datiert ist "Petzekow, am Tage Hippolits, das heißt 13.August 1327" Bezug auf Petschow hat der Inhalt der Urkunde leider nicht.

Unter dem Nachfolger des 1329 verstorbenen Heinrich des Löwen, seinem Sohne Albrecht, ist die nächste Petschow betreffende Urkunde ausgestellt. Dieser Fürst war 1317 geboren, kam mit 12 Jahren zur Regierung, und stellte diese Urkunde am 14.Februar 1334 in Wismar aus, zu einem Zeitpunkte also wo er noch nicht 17 Jahre alt, also wohl noch unmündig war, so dass zu vermuten steht, dass er persönlich damit wenig zu tun hat, sondern dass irgend welche, leider nicht feststellbaren Persönlichkeiten in der vormundschaftlichen Regierung ihre Ausstellung veranlassten. Es ist dies die schon genannte Urkunde von 1334, die die ältere Urkunde Waldemars vom Jahre 1281 in vollen Wortlaut wiedergibt und in vollem Umfang von neuem bestätigt.

"Es ist unserer Wille" heißt es darin, "diesen Brief zu erneuern, so ratifizieren und bestätigen wir den anwesenden alles oben darin ausgesprochene". Als anwesende Zeugen werden darin mehrere Ritter, die mit Petschow offenbar nichts zu tun haben und der Recktor der Kirche zu Warnemünde, Gottschalk, genannt Wir ersehen aus dieser, in Petschow erhaltenen Urkunde, dass Petschow damals, 1334, jedenfalls noch ein freies Fürstliches Bauerndorf war, aber die ausdrückliche Erneuerung der in der Urkunde von 1281 ausgesprochenen freien Rechte Petschower sieht darnach aus , als ob diese Rechte damals angefochten waren. Dies führt auf die Vermutung, dass die umwohnenden Ritter damals schon bestrebt waren, das Bauerndorf unter ihre Herrschaft zu bringen, und die ausdrückliche Erneuerung der Petschower Freiheitsrechte die Petschower hiergegen schützen sollte.

III. Die Familie Preen

Im Anfang des 14. Jahrhunderts tritt im Petschower Kirchspiel eine Familie auf, die sich hier bald stark ausbreiten und eine gewisse Bedeutung für die weitere Geschichte der Petschower Kirche und des ganzen Kirchspiels gewinnen sollte, die Familie von Preen , in alter Zeit sehr willkürlich auch Preen und Prehen geschrieben.

Das auch in der Petschower Kirche mehrfach angebrachte Wappen zeigt drei "Pfriemen", welches Wort damals altplatdeutsch "Preem oder Prenn" gesprochen wurde. Ob die Preens in grauer Vorzeit vielleicht das Schusterhandwerk betrieben,oder einer von ihnen sich vielleicht einmal in der Not mit einem Pfriemen verteidigte und zur Erinnerung daran dies Schusterwerkzeug in sein Wappen aufnahm ist unbekannt; jedenfalls führen sie dies Wappen seit ältester Zeit.

Als erstes wird in einer Urkunde vom 11. November 1312 (Mecklenburger Urkundenbuch Bd. V Nr. 2828) Hinrich Preen genannt, der auf Bandembtorff wohnt und in dieser Urkunde von König Erich von Dänemark, der damals während der Wirren unter Nikolaus dem Kinde zeitweilig die Rostocker Umgebung beherrschte, mit Wenendorf, Todendorf, Wendisch Zepelin und Volkenhagen belehnt wird. Da Erich von Dänemark erst 1311 in Mecklenburg einbrach und Hinrich von Preen 1312 schon Badmenstorf besitzt, hat er dort wohl schon länger gesessen. Badmenstorf, in alter Zeit meist Badmerstorpe genannt, ist unser heutiges Bandelstorf, das jedenfalls mit dem wendischen Eigennamen Bademir (Bandemer) zu sammen hängt und wohl auch wendischer Herkunft ist. Wir müsse hier bemerken, dass ein ritterlicher Hof um 1300 nicht dasselbe war wie ein späteres Rittergut. Die Höfe der Ritter jener Zeit, die alle zum Kriegsdienst verpflichtet waren, bestanden meist nur in einer Burg und einem anliegendem Gelände, das nicht viel größer als eine Bauernhufe war und nur zum Unterhalt der Ritterfamilie diente. Außerdem hatten die Ritter meist auch von sich aus Bauern im Umkreis ihrer Burg angesiedelt, die damals meist noch freie Bauern waren, dem Ritter aber gewisse Abgaben, ursprünglich in Korn, später in Geld, liefern mussten .

Die Abgaben dieser Bauern bildeten die sonstigen Einnahmen des Ritters, der davon seine recht teure Kriegsausrüstung, Waffen, Pferde und Knechte, bestreiten musste. Bei damals recht wechselnden Wirtschaftsverhältnissen suchten nun die Ritter recht viele Bauern in Abhängigkeit von sich zu bringen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurden oft Einnahmen aus bestimmten Bauernstellen an andere Ritter teilweise oder ganz verpfändet und dann erwarb der Ritter durch Erbschaft oder Pfändung andere Bauern in den umliegenden Dörfern, so das der Besitz der Bauernländereien, deren Oberherr der Ritter war, sehr zerstreut lag, und viele Bauerndörfer eine ganze Reihe verschiedener Oberherren hatte. Diese Verhältnisse begegnen uns in den genannten Petschower Urkunden oft und mussten daher beim Auftreten des ersten Ritters in unserer Gemeinde kurz dargelegt werden, damit sie nachher verständlich sind. Aber der Ritter suchte auch, vom Landesherren noch mit neuem Höfen belehnt zu werden, meist wohl, um damit seine zahlreichen Kinder zu versorgen. So erlangte denn unser Heinrich Preen 1312 vom Dänischen König, dessen Partei er in den Kämpfen dieser Zeit wohl gehalten haben wird, die Belehnung mit vier weiteren Höfen. Davon verblieb Wehnendorf dauernd im Besitz der Familie und der Hof zu Wehnendorf tritt später noch oft in den Urkunden auf, während Todendorf (heute Teutendorf), Wendisch Zepelin und Volkenshagen der Familie bald wieder verloren gegangen zu sein scheinen, da sie später nie mehr als Preenscher Besitz genannt werden. Doch erscheinen die Preens von jetzt an häufig auch in den Urkunden des Urkundenbuches (Mecklenburg), und wir merken, daß sie bald ein aufblühendes, weit verzweigtes Geschlecht sind. 1327 werden 4 Brüder Preen auf Bandelstorf genannt. Gottschalk, Heinrich Conrad und Gosekin, von denen sich nicht feststellen lässt, ob der derselbe ist wie 1312, oder ob die 4 schon seine Söhne sind. 1338 erscheint urkundlich ein Johann Preen, Sohn des verstorbenen Gottschalk, zu Bademerstorp, der noch 1339 und 1347 zusammen mit seinem Bruder Goswin genannt wird, während 1349 2 Brüder Gottschalk und Heinrich Preen auf Bandeltorp auftreten . Wir sehen, die Preens auf Bandelstorf sind zahlreich, aber die genauen Verwandschaftsverhältnisse der einzelnen sind beim lückenhaften Quellenmaterial leider nicht mit Sicherheit festzustellen. Auf Wehnendorf wird 1339 eine Witwe Gisela des Gottschalk Preen mit ihren Söhnen Heinrich, Conrad und Arnold genannt, während 1349 Heinrich Preen auf auf Wehnendorf, offenbar ihr ältester Sohn, erscheint. Hundert Jahre darauf wird 1439 aber auch ein Heinrich Preen auf Gubkow genannt, einen ritterlichen Hof, der noch 1347 im Besitz eines Henning Svetzin war, und um 1400 von einem Preen erworben sein muß. 1451 erscheint urkundlich ein Jochen Preen, 1485 ein Cord Preen und 1546 ein Laurentius Preen auf Gubkow; auch auf diesen Hof haben sie sich dauernd niedergelassen. Aber die Familie Preen hat damals zeitweilig noch mehr Höfe besessen. 1439 wird ein Hinrich Preen auf Ridsenow, 1459 ein Heinrich Preen auf Spotendorf, 1451 ein Goslef Preen zu Repelin und 1540 ein Volrath Preen zu Schorsow genannt, während noch 1605 einer auf Wendtorf sitzt. aber diese Höfe scheinen sich nur im vorübergehenden Besitz der Familie befunden zu haben, während sich Bandelstorf, Wehnendorf (seit 1312) Gubkow (seit etwa 1400) dauernd im Besitz der Familie hielten. Aber die Preens erwarben allmählich auch weitgehenden Besitz in den umliegenden Bauerndörfern. Schon 1339 ( MUB Bd. VII Nr. 5927) erwarb die Wehnendorfer Linie, Rechte in einem Teil von Niekrenz, das damals ein Bauerndorf war, und im 15. Jahrhundert, wo die Ritterschaft auf allen möglichen Wegen, Verleihung durch den Herzog, Kauf oder Raub, ihre Rechte über umliegende Bauernschaft erweiterte, ist ihr Bauernbesitz zahlreich, ohne dass sich seine Herkunft im einzelnen nachweisen lässt. So besaß ein Preen 1439 größere Anteile an den Bauern in Schlage, Sieden - Gubkow (einem bei Hohen - Gubkow = Gubkow gelegenen Bauerndorf), Kockendorf (dem heutigen Lieblingshof), Godow und Dummerstorf,1460 solche in Bandelstorf, Godow, Schlage, Gubkow, Kockendorf Wehnendorf, Niekrenz Vietow und Dummerstorf. 1481 verpfändet ein Preen gewisse Einkünfte aus 9 Bauernstellen in Schlage, so daß sich damals der größte Teil dieses Dorfes mehr oder weniger in Abhängigkeit von den Preens befunden haben muss. Und noch 1540 hat ein Gubkower Preen Anteile in Wendorf, Wendischhof und Gresendorf. So war der Gesamtbesitz der Preens am Ausgang des Mittelalters ein bedeutender. Im Petschower Kirchspiel besaßen sie dauernd die Höfe "Bandelstorf" und "Gubkow" und schließlich die Oberherrschaft über die meisten Bauern in Gudow, Kockendorf, Schlage und Sieden - Gubkow, und außerhalb des Kirchspiels dauernd den Hof Wehnendorf, zeitweilig noch mehrere weitere Höfe und Anteile an den Bauernschaften in Niekrenz, Vitow und Dummerstorf. Im Kirchspiel waren ihnen nicht zugehörig das Bauerndorf Göldenitz, das schon sehr früh in den Besitz des 1260 gegründeten St. Jürgens - Hospitals zu Rostock gelangt sein muß, ferner Pankelow, dessen Hof einer anderen Ritterfamilie gehörte,und endlich das Pfarrdorf Petschow, das scheinbar lange ein selbständiges Bauerndorf blieb und erst verhältnismäßig spät unter die Herrschaft eines anderen Rittergutes gelangte, dazu das damals an der Kösterbeck liegende alte Bauerndorf Wolfsberg.

IV.Der Ausbau der Petschower Kirche und die Stiftung der Vikarie

Kehren wir nach dieser Abschweifung zur Familie Preen nach Petschow zurück, so finden wir, dass die Kirche inzwischen weiter ausgebaut worden ist. Um 1280 -1290, also jedenfalls noch zu fürstlicher Zeit, ist der Chor, der einen fortgeschritteneren gotischen Spitzbogenstiel aufweist an das Mittelschiff angebaut worden. Er hat einen besonders hübsch ausgeführten Ostgiebel, der mit lang ausgezogenen gotischen so genannten "Blenden" und einem Kreuz in der Mitte geschmückt ist. Ähnliche Giebel weisen eine ganze Reihe von fürstlichen Kirchen in der Umgebung auf (Kessin, Sanitz usw.) und diese alle stammen dem Urteil Sachverständiger aus der Zeit um 1280 - 1290.

Man gewinnt daraus den Eindruck, dass ein Fürst des Landes damals einen kunstverständigen, namentlich leider nicht bekannten Architekten mit dieser sehr solide ausgeführten und bis heute schön erhaltenen Ausschmückung der Kirchengiebel unserer Gegend beauftragt hat.

In Petschow ist damals aber auch der Westgiebel der Kirche, der heute unter dem später gebauten Turm verborgen, aber im Turm noch deutlich zu erkennen ist, mit einem ganz ähnlichen blenden geschmückten Schmuckgiebel versehen worden. Dieser Westgiebel mag ursprünglich ganz schlicht gehalten gewesen sein, aber man empfand wohl seine Schmucklosigkeit, als der Ostgiebel so hübsch gestaltet wurde und baute ihn in ähnlicher Weise aus.

Eine Neuerung für die Kirche ist es jedenfalls, dass in einer Uhrkunde von 1347 (MUB Bd.X Nr. 6769) zwei Geistliche zu Petschow als Zeugen erschienen. Es ist dies eine Verkaufsurkunde vom 07.Juni 1347 über ein Moor bei Gubkow an das Kloster Doberan, das damals dicht hinter Güstrow liegende Prangendorf besaß. Als Zeugen werden in dieser Urkunde u.a. genannt 2 Preens auf Bademerstorp (b Gosekin und Johannes), dann " Marquardus plebanus in Petzekowe et Goschalcus vicarius ibidem presbiteri " d.h. der Pfarrpriester (Pfarrherr) Marquard zu Petzecow und Gotschalk der dortige Vikaryenpriester, beides Geistliche. Ein Vikaryenpriester war in der Regel ein Geistlicher, der den Dienst an einem Nebenaltar der Kirche versah, wie solche damals in den katholischen Kirchen häufig waren. Solch einen Nebenaltar verdankte seine Entstehung meist einer besonderen Stiftung, er war einem besonderen Heiligen oder einem so genannten "Mysterium" (Glaubenswunder) geweiht. An ihm wurden besondere Gottesdienste, meist mit Fürbitten für die Stifter verbunden, abgehalten. Für diesen Dienst wurde dann ein besonderer Geistlicher angestellt, und das war in Petschow der Vikaryenpriester Gottschalk, der 1347 genannt wird, und der Altar und auch die ganze Stiftungwerden kurz die "Vikare" der Priester daran der "Vikar " genannt.

Mehrere Urkunden unseres Petschower Pfarrarcivs setzen uns nun in die Lage, feststellen zu können, wer diese Vikare gestiftet hat und wem sie geweiht war. Wir haben eine Urkunde vom Jahre 1366, die den Ankauf von Land durch den Gottschalk Preen, "Ritter zu Bademerstorpe" bestätigt für seine Vikare in der Kirche im Dorf Petschow, die er begründet und eingerichtet hat. Die Vikare ist also vom Ritter Gottschalk Preen im nahe gelegenen Bandelstorf gestiftet worden, und da 1347 schon der Vikaryenpriester Gottschalk genannt wird, so muss die Stiftung schon früher, also etwa um 1340, stattgefunden haben. Gottschalk Preen könnte derselbe sein, der schon 1327 urkundlich auftritt, aber es kann auch ein Sohn oder Enkel von ihm sein, denn da der Vikaryenstifter noch 1366 lebt möchte in ihm eher ein jüngeres Glied der Familie vermuten, vielleicht den selben, der noch 1398 im Zusammenhang mit der Vikare als "der alte Götzke Preen zu Bademerstop" zusammen mit seinen Söhnen genannt wird, damals also wohl ein Greis von 70 - 80 Jahren war, und die Vikare, für die er sei Leben lang treu sorgte, als noch junger Mann gestiftet haben mag. Die Urkunde von 1366, der wir die interessante Nachricht der Vikaryengründung durch Gottschalk Preen verdanken, ist am 17. Oktober 1366 in Rostock datiert, wo sich also die Beteiligten zum Abschluss dieses wichtigen Vertrages versammelten. Darin verkauften 2 Brüder, Gothan und Arnold Stoyslef zu Pankelow dem Gottschalk Preen 9 Morgen Landes im Dorf Pankelow, "die bisher Hinrich Kahlenberd in Gebrauch gehabt", also offenbar bisheriges Bauernland, für seine Vikare "zum Gebrauch seines Vikaren der zu Zeit diese Vikare verwaltet".

Gottschalk Preen hat demnach den Vikaren zunächst offenbar etwa 25 Jahre lang privat im von sich aus besoldet, hält es aber jetzt doch für besser, wohl für den Fall seines eigenen Todes, den Unterhalt des Vikaryenpriester durch Ankauf eines Landstückes sicherzustellen, dessen Erträge den Vikaren zukommen sollen. Hier mag gleich bemerkt werden, daß die Familie Stoyslef in dieser Urkunde erstmalig im Besitz des Hofes Pankelow auftritt, der noch 1328 vom Herzog einem Vicko Smeker verliehen wurde (MBU Bd. VII Nr.4967). Als erster Stoyslef wird im Urkundenbuch ein Gothan Stoysl 1329 - 1340 genannt, der aus Rügen stammt und 1327 einen Teil von Bussewitz verkauft, derselbe wird als Zeuge noch 1335 und 1340 genannt. Die Brüder Gothan und Arnold, die 1366 das Land verkaufen, sind offenbar noch junge Leute, denn sie vollziehen den Verkauf "mit ausdrücklichem Rat und Einverständnis unseres Oheims Nikolaus Stoyslef" könnten demnach Söhne des 1329 - 1340 genannten Gottan Stoyslef sein. Sie haben Pankelow wohl seit etwa 1350 besessen , und im Besitz dieses Gutes hielt sich die aus Rügen stammende Familie dann etwa 400 Jahre lang. Bemerkenswert erscheint vielleicht noch dass die 9 Morgen, die die Pankelower 1366 verkaufen offensichtlich vom lande eines Bauern genommen werden, ob und wie dieser entschädigt wurde, wird nicht erwähnt. Jedenfalls maßten sich die Ritter damit schon eine sehr weitgehende Verfügungsmacht über das Land ihrer Bauern an. Dass die Bauern "gelegt" wurden ist ein Vorgang, der seit etwa 1400 in Mecklenburg häufig ist. Die Hofwirtschaften werden mit der Zeit allmählich erweitert.

V. Weitere Fürsorge für Kirche und Vikare

Daß die Petschower Kirche in dieser Zeit in mannigfacher Weise mit Stiftungen bedacht wurde, dafür haben wir noch weitere interessante Zeugnisse. man dachte auch höheren Ortes an sie. In Schwerin, zu dessen Bistum ja auch Petschow gehörte saß damals der Bischof Andreas (1348 - 1355 oder 56) auf den Bischofsstuhl, der wegen entwendeter Ländereien mit der Familie von Bülow in heftigen Streit geraten war und sich deswegen offenbar persönlich an den damaligen Wohnsitz der Päpste, nach Avignon in Frankreich begab, um dort - übrigens mit Erfolg - eine Entscheidung des Papstes Innocenz VI. Zu erwirken. Es war dies eine Zeit starker Verweltlichungen der katholischen Kirche, wo das Papsttum in völlige Abhängigkeit von den Königen Frankreichs geraten und darum für fast 70 Jahre nach Avignon übersiedelt war, um von hier aus mit außerordentlicher Geschäftstüchtigkeit die damals gerade im Ansteigen begriffene und gutes Geld einbringende spätmittelalterliche Frömmigkeit, die später von Luther so scharf verurteilte Ablass - und Heiligenverehrung, zu betreiben. Unzählige Priester und Bischöfe aus der ganzen Christenheit reisten daher nach Avignon, um hier vom Papst neben anderen wichtigen Geschäften auch irgend welche spezielle Zusicherungen über einträgliche Ablassbestätigungen für ihre Kirchen und Heiligenbilder zu erhalten. Zu diesen gehörte also 1355 auch der Bischof Andreas von Schwerin. Neben seinem Hauptgeschäft, der Schlichtung des Landstreits mit den Bülows, hat er hier aber auch noch anderes betrieben, und unter anderem auch einen besonderen Ablass für die Besucher der Kirche zu Petschow erwirkt. Warum er sich gerade für die abgelegene Petschower Kirche so interessierte, wird sich wohl nie ganz klar stellen lassen. Ob der damalige Petschower Pfarrherr ihn speziell für unsere Kirche interessierte oder wer sonst, lässt sich nicht feststellen. Zwar scheint es ihm nicht gelungen zu sein, den Papst selbst für dies Unternehmen zu interessieren, aber es fanden sich dort ganze 12 Kollegen von ihm, Bischöfe aus Italien, Polen und Spanien, die zufällig in Avignon anwesend und bereit waren, von sich aus einen Ablassbrief für die Petschower Kirche auszustellen. Dieser Brief ist am 27.April 1355 zu Avignon ausgestellt. Das Original befindet sich im Mecklenburgischem Haupt- Archiv in Schwerin, doch besitzt das Petschower Pfarrarchiv mehrere beglaubigte Abschriften. die 12 Bischöfe sprechen darin den Wunsch aus, "dass die zu Ehren des Heiligen Apostels Bartholomäus zu Petschow im Bistum Schwerin gestiftete Kirche mit entsprechenden Ehrungen aufgesucht und von den gläubigen Christen gemeinsam verehrt werde". Sie erlassen daher unter Berufung des päpstlichen Stuhles "allen wahrhaft Bußfertigen, die ihre Sünden bekennen und zur Andacht, zum Gebet und zur Pilgerschaft die besagte Kirche und die Altäre darin besuchen" "vierzig Ablasstage von den ihnen auferlegten Bußübungen".

Diese Erklärung ist insofern interessant, als darin "die Altäre" in der Kirche genannt werden, der Bischof Andreas also neben dem Hauptaltar des St. Bartholomäus darin, sehr wohl den ja erst kürzlich gestifteten Vikaren - Altar kannte. Außerdem ist wichtig, dass die Kirche durch den Hinweis auf die "Pilgerschaft" zu einer so genannten "Wallfahrtskirche" erklärt wird. d.h. die Gläubigen der ganzen Umgegend werden aufgefordert, zu dieser Kirche zu pilgern, weil ihr Besuch mit einem besonderen Sünden - Ablass verbunden ist. Als geeignete Tage zu Pilgerschaft werden dann so ziemlich allen höheren christlichen Feste aufgezählt, darunter aber besonders auch das damals erst kürzlich eingeführte Fronleichnamsfest. Dann folgen die Heiligenfeste, von denen besonders die Marienfeste, die Feste des Hl. Bartholomäus (Kirchweihfest) und der anderen Apostel, dann aber die der Heiligen Stephan, Laurentius, Martin, Nikolaus, Maria Magdalena, Katharina und Magareta, besonders genannt werden. Der Ablass soll allen zu Gute kommen, die Kirche und den Kirchhof andächtig besuchen und an den Gottesdiensten teilnehmen, dann aber auch denen , die für den Bedarf der Kanzlei , der Beleuchtung und der Ausschmückung "tätig sind" oder die in ihren Testamenten oder sonst der Kirche Geld, Silber, Kleidung Bücher, Kelche oder etwas anderes, was die Kirche braucht schenken oder vermachen. Der Bischof Andreas, von dem am Schluss des Ablassbriefes ausdrücklich gesagt wird, er habe "dieses Schreiben erreicht und bestätigt". Stellte zwei Tage darauf zu Avignon am 29.April 1355 eine feierliche Bestätigung dieser Ablaßurkunde aus, die sich merkwürdiger Weise im Original im Petschower Pfarrarchive befindet, in Schwerin aber nicht. Der Bischof hat diese Bestätigung gleich in Avignon ausgestellt und wohl durch irgend eine Gelegenheit direkt nach Petschow geschickt. Aber er ist bald darauf (1355 oder 1356) gestorben, vielleicht noch in Avignon. Der feierliche Ablassbrief der 12 Bischöfe gelangte wohl erst nach seinem Tode nach Schwerin und wurde wohl erst später veröffentlicht, denn das Original ist hier mit einer anderen, inhaltlich übrigens fast Gleichlautenden Bestätigungsurkunde seines Nachfolgers, des 1357 ernannten Bischof Albert von Schwerin, zusammengeheftet "gegeben zu Rostock 1357 am 20 Juli". Von Rostock aus wohin der Bischof wohl eine Inspektionsreise unternahm, ist der Ablassbrief dann bestimmt nach Petschow und in die umliegenden Kirchen geschickt worden, um dort alsbald verlesen zu werden. Wir sehen, dass dieser Ablassbrief von 1355 die Kirche zu einer Wallfahrtskirche machen d.h. möglichst viele Gläubige aus weitem Umkreis dorthin ziehen wollte und dann am Schluss diese Gläubigen sehr unverblümt unter dem Versprechen des Ablasses zu großzügigen Geschenken und Stiftungen zum besten der Kirche aufforderte. Und da interessiert uns natürlich die Frage , ob und in welchem Umfang dieser berühmte Ablassbrief seinen Zweck erreicht hat. Über den ersten Punkt lasst sich leider nicht viel feststellen, denn in welchem Umfang unsere Kirche tatsächlich Wallfahrtskirche geworden ist , darüber habe ich in den weiteren, in Petschow erhaltenen Urkunden nichts feststellen können. Sehr groß scheint aber der Wallfahrtsbetieb hier nie geworden zu sein, sonst hätten sich in unsere Urkunden doch irgend welche Spuren davon erhalten. Nicht so erfolglos scheint es mit dem zweiten wichtigen Punkt ergangen zu sein, denn es lassen sich aus der nächsten Zeit eine Reihe von bedeutsamen Stiftungen für die Kirche nachweisen, bei denen sich allerdings nie genau feststellen lässt, dass sich durch die Ablassverheißungen unseres Briefes der 12 Bischöfe hervorgegangen sind, die aber vielleicht damit zusammenhängen mögen .

Da ist zunächst die bemerkenswerte Tür zu einem in der Ostwand des Altarchors befindlichen Sakramentshäuschen zu nennen, das zur Aufbewahrung der geweihten Abendmahlselemente (Brot und Wein) bestimmt war. Dies Sakramentshäuschen gehört zum Hauptaltar, neben den es sich befindet. Die berühmte Tür, kunstvoll in Eichenholz geschnitzt wird deswegen gerade heute von Kunstkennern so bewundert., weil sie aus einer Zeit stammt, aus der sich nur sehr wenig ähnliches Schnitzwerk erhalten hat, wie man meint, aus der Mitte des 14. Jahrhunderts um 1350 - 60, also gerade aus der Zeit unseres Ablassbriefes. Die Tür zeigt das Bild des Gekreuzigten in schmerzhaft gebogener Stellung, darüber einen ornamentalen Bogenschmuck und Kelch und Oblaten, darunter aber - sehr sorgfältig geschnitzt - das Preensche Wappen. Es kann demnach kein Zweifel bestehen, daß diese Tür von einem Preen gestiftet worden ist, möglicher Weise von dem selben Gottschalk Preen, der kurz vorher die Vikarie stiftete. Aber es kann auch sein, dass sich mehrere Mitglieder aus dieser Familie zusammentaten, um der Kirche diese schöne Tür zu stiften, die bestimmt sehr teuer war und an der jedenfalls ein anerkannter Künstler lange gearbeitet hat. Etwa aus der selben Zeit muss aber auch der Turm stammen, der der Kirche im Westen vorgesetzt wurde, dadurch leider den hübschen Westgiebel verdeckte, aber an sich ein mächtiges Bauwerk ist. Wohl sind die Außenwände etwas ungefüge, weniger sorgfältig gearbeitet als die des älteren Langschiffes, aber die Mauen sind von gewaltiger Dicke, über 2 Meter dick, und waren wohl ursprünglich dazu gedacht, einen viel höheren Turm zu tragen. Dass man auf dieses mächtige Mauerwerk schließlich nur einen recht niedrige Haube zur Aufnahme des Glockenstuhls setzte, und keinen hohen Turmhelm, mag mit dem Mangel an Geldern zusammengehangen haben, denn dieser Turmbau hat bestimmt schon große Summen verschlungen.

Ob, wie die Petschower Überlieferung will, dieser Turm einmal viel höher gewesen, dann aber abgebrannt und viel niedriger wieder errichtet ist , scheint mir nach dem Zustande des sehr stabilen Balkenwerks in der Turmhaube recht zweifelhaft, nachweisen lässt sich darüber nichts. Dieser Zeit gehören aber auch die mächtigen Glocken an, für die ja der Turm errichtet war. Zwar sind von den ursprünglichen 3 Glocken! 2 später zersprungen, umgegossen und schließlich in den beiden Kriegen abgeliefert und damit verschwunden. Aber die größte und altertümlichste hängt noch heute im Turm. Sie hat die lateinische Inschrift: O rex glorie PX veni cum pace ("o König der Ehren, Christus komm in Frieden") und daneben die Zeichen der 4 Evangelisten. Diese Inschriften zeigen den Stiel des 14. Jahrhunderts, die Glocke muss also aus der Zeit des Turmbaus stammen. Wohl berichtet die Sage, diese Glocke hätte ursprünglich in der Kapelle beim Teufelsmoor unweit Vietow gehangen, sei bei deren Abbruch erst im Moor versunken und dann nach Petschow gebracht worden. Aber es erscheint doch sehr zweifelhaft, ob dieser Sage irgend ein geschichtlicher Kern zu Grunde liegt, denn unsere Glocke ist für eine Kapelle viel zu groß, und die Kapelle bei Vitow ist nachweislich erst Mitte des 16. Jahrhunderts abgebrochen worden. So erscheint es mir doch weit wahrscheinlicher, dass diese Glocke gleich bei der Errichtung unseres Kirchturms angeschafft und dort aufgehängt worden ist. Turm und Glocken bedeuteten jedenfalls eine gewaltige Aufgabe, dass die Verwendung eingegangener größerer Stiftungen dafür sehr wahrscheinlich ist. Aus der Zeit bald darauf nach dem Urteil der Kunstkenner, stammt aber auch die berühmte, auch bis heute erhaltene Ausmalung der Gewölbe unserer Kirche, die etwa 1370 - 1400 anzusetzen ist. Das Gewölbe über der Orgel enthält Darstellungen des Gerichts, der Auferstehung, der Hölle (sehr drastisch) und eine Heiligenlegende, das mittlere Gewölbe zum Altar hin Abbildungen der Geschichte Jesu. Dazwischen stehen in den Gewölbe - Zwickeln heiligen - Gestalten, und zwar dieselben Heiligen, deren Anrufung im Ablassbrief besonders empfohlen wird :Stephan, Martin und Nikolaus, daneben noch Paulus und Jacobus, zwei Apostel, deren Anrufung der Ablassbrief allgemein empfiehlt. Von den empfohlenen weiblichen Heiligen ist Maria Magdalena bei der Auferstehung abgebildet, unten die Hl. Katharina (mit dem Buch) und die dritte (mit der Krone) müsste die Hl. Magerte, eine ehemalige Königin von Schottland sein. Über der Orgel sind noch der Hl. Bartholomäus mit dem Scheermesser (der Titelheilige der Kirche) und der Heilige Laurentius mit dem Rost, den auch der Ablaßbrief empfiehlt, abgebildet. Wegen der gleichen Heiligen, deren Anrufung im Ablassbrief empfohlen wird und die bald darauf in der Kirche abgebildet werden, möchte ich doch einen Einfluss des Ablassbriefes auf die Frömmigkeits- - Pflege in der damaligen Petschower Kirche annehmen. Auch bei dem umfangreichen und bestimmt sehr kostspieligen Werk der Kirchenausmalung sind, wie beim Turmbau, sicher besondere Stiftungen und Vermächtnisse anzunehmen, so dass der Ablassbrief von 1355 hierhin doch seine Früchte getragen zu haben scheint. Ein Dreizack artiges Gerät in der Hand eines Engels am Gewölbe zeigt eine gewisse Ähnlichkeit mit dem drei Pfriemen im Preschen Wappen und ließe sich dahin deuten, dass auch die Ausmalung von den Preens gestiftet ist.

An sich ist das schon wahrscheinlich, aber doch nicht ganz sicher. Urkunden über derartige Stiftungen haben sich leider nicht erhalten. Nur eine Stiftung fällt noch ins 14 Jahrhundert, ins Jahr 1398, für die die Stiftungsurkunde in unserem Pfarrarchiv erhalten ist, und diese betrifft wieder die Petschower Vikarie. Diese Stiftung aber geht Mal nicht von einem Preen aus, sondern von einem schlichten Bauern aus der Gemeinde, dem Godower Bauern Hinrich Bathcke . Sie ist am Sonntag nach dem Fronleichnamstage, den 9. Juni 1398 datiert, und darin stiftet Hinrich Bathcke "mit dem rade und der gunst mines Dorpherren Gottschalks van dem Hagen" 2 genau beschriebene Landstücke, deren Pachterlös" zur besseren Erhaltung des Lichtes, das vor dem Heiligen Leichnams - Altar in der Kirche zu Petschow brennt und dortselbst von der Bruderschaft des Heiligen Leichnams verwaltet wird. Damit haben sich die Vorsteher dieser Bruderschaft einverstanden erklärt. Sollte aber diese Bruderschaft eingehen, so soll die Einnahme zum Besten des Hauptaltar der Kirche ("mines Herren St.Bartholomäus,des Hauptherren daselbst zu Petschow") verwandt werden. Es kann kein Zweifel unterliegen, dass mit dem hier genannten Hl. Leichnamsaltar der uns bekannte Altar der Preenschen Vikari gemeint ist, denn einen anderen Nebenaltar hat es unseres Wissens in Petschow nicht gegeben, und auch die Verwendung dieser Stiftung für den Haupt - Altar, falls der Altar des Hl. Leichnams eingehen sollte, spricht hierfür. Wir erfahren hierdurch also, dass der Vikaryenaltar der Preens dem "Hl. Leichnam" geweiht war. Nun ist die Verehrung des "Hl. Leichnams" oder "Fronleichnams" erst im Mittelalter aufgekommen. Als damals die Lehre von der Verwandlung des Brotes bei der Abendmahlsfeier in den Leib des Herr entstand, hatte man das Bedürfnis, diese Verwandlung, dies "Mysterium" (= Glaubensgeheimnis) durch besondere Feiern zu verehren. So entstand das " Fronleichnamsfest ", das schon 1264 vom Papst angeordnet wurde (Fron heißt altdeutsch "Herr"), aber erst durch eine erneute Verordnung von 1311 der ganzen Christenheit befohlen, und auf den Donnerstag nach Trinitatis festgelegt wurde. Die Verehrung des Hl. Leichnams verbreitete sich dann sehr schnell und es entstanden allenthalben Altäre, die zu Verehrung dieses Mysteriums, des Hl. Leichnams oder Fronleichnam, bestimmt waren. So kann es uns nicht wundernehmen, dass auch Gottschalk Preen den bald darauf (um 1340) von ihm gestifteten Vikarien - Altar zur besonderen Verehrung des Hl. Leichnams bestimmte. Wir erfahren aber 1398, dass zur Pflege des Altars sich inzwischen - wie vielfach auch anderswo - eine besondere "Bruderschaft des Hl. Leichnams" gebildet hatte, die hier das zum Unterhalt des Lichts gestiftete Land verwalten sollte. Uns werden 1398 sogar die Vorsteher dieser Bruderschaft mit Namen genannt, Hermann Lübbe und Thideke Smede (wohl ein Schmied), scheinbar schlichte Leute, die in Petschow ansässig waren. Zu Bruderschaft gehörten aber bestimmt noch mehr Leute, außer Batheke selbst Hermann Lübbe und dem Schmied Thideke, auch bestimmt noch andere Bauern der Gemeinde und sicher auch die Preens, von denen 3 am Schluß als Zeugen der Stiftung angeführt werden "Olde Gotzeke pren" (vielleicht noch der Stifter der Vikarie !) und Seine beiden Söhne, die Junker Hinrich und Henning Preen zu Bademerstorf. Als letzten Zeugen seiner Stiftung nennt Hinrich Batheke den schon im Text genannten Gottschalk von dem Hagen, der zur Bestätigung sein Siegel an den Brief gehängt habe und wieder als "min Dörpherre" bezeichnet wird.

Der Dorfherr ist zweifellos der ritterliche Grundherr des Dorfes, und wir entnehmen dieser Angabe, dass Godow damals wie vielleicht schon früher, ein ritterschaftliches Dorf war, darüber wissen wir nichts näheres. Da aber der Name Gottschalk in der Familie Preen später immer als Grundherren von Godow erscheinen, wäre es denkbar, dass auch dieser Gottschalk ein Preen war, der zum Unterschied von anderen gleichnamigen Gliedern der Familie "von dem Hagen" genannt wurde. Hingegen das ausdrücklich erwähnte Siegel noch an dem Brief und wies es die bekannten Preenschen 3 Pfriemen auf, so ließe sich das mit Sicherheit feststellen. Aber leider ist das Siegel längst zerfallen und abgefallen, und damit bleibt die Persönlichkeit des nur einmalig hier auftretenden Gottschalks von dem Hagen für uns ungewiss. Doch nennt der Brief noch zwei interessante Zeugen  "Olde Curt und junge Curt tulendorp genannt". Die Ritterfamilie Thulendorf tritt in alten Dokumenten wiederholt auf. Sie hat ihren Namen ursprünglich natürlich vom Hof Thulendorf erhalten, befindet sich aber bald auch im Besitz des großen Hofes Lüsewitz. Diese Tulendorfs auf Lüsewitz sind etwa 100 Jahre später auch Grundherren der früher - freien - Bauerndörfer,Petschow und Wolfsberg. Wie sie dazu gekommen sind, ist nicht nachweisbar. Aber wir befinden uns um 1400 in einer Zeit, wo die Bauern in Mecklenburg allenthalben ihre freie Stellung verloren und vielfach in Abhängigkeit von den Rittern gerieten. Das geschah gelegentlich durch förmliche Abtretungen der Hoheitsrechte (Gerichts - und Steuerrecht) seitens der damals nur schwachen Herzöge, gelegentlich auch durch irgend welche Verpfändungen, aber zuweilen auch durch brutale Waffengewalt. Nun wird der beiden Kurt Thulendorf, offenbar Vater und Sohn, in der Urkunde von 1398 nicht genannt, aber da der Hauptzweig dieser Familie damals in Lüsewitz saß, ist es doch wahrscheinlich, dass es sich dabei um Thulendorfs auf Lüsewitz handelt. Wie aber kämen diese in Petschower Urkunden früher nie auftretenden Thulendorfs dazu, als Zeugen bei der Aufstellung einer Stiftungsurkunde für die Petschower Kirche herangezogen zu werden? Das hat doch wohl nur Sinn, wenn auch sie schon etwas mit Petschow zu tun haben, und daher scheint es mir wahrscheinlich, dass die Thulendorfs auf Lüsewitz schon um 1398 grundherrliche Rechte über das Bauerndorf Petschow besaßen, und wahrscheinlich auch Mitglieder der Hl.Leichnamsbruderschaft waren.

Das ist die einzige urkundliche Andeutung darüber, wann Petschow, das 1334 jedenfalls noch ein freies Bauerndorf war, in Abhängigkeit von den Herren von Thulendorf auf Lüsewitz geriet. Das muss um etwa 1360 bis 1380 geschehen sein.

VI : Die letzten Stiftungen für die Vikarie

War in jener Zeit so, dass die Vikarienpriester, die den Dienst an den Vikarien, an den Nebenaltären größerer Kirchen, versahen, meist ein sehr schwaches Gehalt dafür bezogen. In den größeren Städten, wie in Rostock, wo es viele gab, suchten sie meist gleichzeitig mehrere Vikariatsanstellungen zu erhalten. Trotzdem galten die Vikare als das "Proletariat" der damaligen katholischen Geistlichkeit, die im Gegensatz zu den meist glänzend dotierten Bischöfen, Domherren und Kirchenherren ein Jammerdasein führten. In einem Dorf, wie Petschow, war für den Vikaren am Hl. Leichnamsaltar eine zweite derartige Anstellung natürlich nicht recht zu haben, und seine Einkünfte mögen daher, trotzdem der Stifter Gottschalk Preen 1366 noch die 9 Morgen aus Pankelow zur Sicherung seiner Einkünfte gestiftet hatte, auch noch nach 100 Jahren recht mangelhaft gewesen sein. Das empfanden auch die Stifter der Vikarie, die Bandelstorfer Preens wohl, denn sie entschlossen sich 1440 zu einer bedeutenden Aufbesserung seiner Existenz, indem sie ein besonderes Wohnhaus für ihn stifteten. Das Dokument hierüber ist im Petschower Pfarrarchiv erhalten, und lautet in hochdeutscher Übersetzung - das Original ist in altertümlichem Platt geschrieben - wörtlich so "Zu wissen sei, daß im Jahr unseres Herrn 1440, die ehrbare Frau Tilse Preen, Laurentius Preens nachgelassene Witwe, wohnhaft zu Petschow, persönlich in Rostock im Hause des Archidiakonus Jo ( hann ) Meynesti, in seiner Gegenwart um ihrer Seelen Seligkeit und ihrer Vorfahren, wohl überlegt, und mit Einwilligung ihrer Söhne, der Brüder Heinrich, Gottschalk und Otto Preen, und auch ihrer Töchter, der Klosterfrau Gese, Gese Thulendorf und Hüme Bülow als Testament unwiderruflich (erkläre)" Sie vermachte der Vikarie, die in der Kirche zu Petschow besteht, wo die Belehnung Jo (hann) Taus den Kindern des Laurentius Preen zusteht, sofort nach ihrem Tode das Haus, darin sie wohnte, mitsamt dem Hof und allem, was dazu gehört, wie es in seinen Grenzen liegt, dazu die 2 besten Kühe, 8 Schafe, 4 Schweine, ein hohes Bett mit aller Zubehör, 4 Kissen, 2 Laken und eine Decke ferner alle Hühner und Gänse, die da sind wenn sie stirbt, Tische, Bänke Stühle und sonstigen Hausrat. Diese genannten Güter soll der Vikarius nach ihrem Tode haben, und zu seiner Amtszeit so gebrauchen, dass er wenn er stirbt, diese Güter und die Wirtschaft seinen Nachfolgern zur Stelle lassen kann, die nach ihm kommen und dort leben, damit sie ewig bei der Vikarie bleiben sollen, wie es verschrieben ist .

Diese sehr großzügige Stiftung vermachte also dem Vikaren zu Petschow, der bisher wohl beim Pfarrherrn oder einen Bauern sein Unterkommen suchen musste, ein vollständig eingerichtetes Wohnhaus mit Hof und Garten und einem ausreichenden Viehbestand, so dass seine Lebenshaltung sich dadurch bedeutend verbesserte. Wann die wohltätige Witwe Tilse Preen starb, so dass der Vikar tatsächlich in den Besitz all dieser Herrlichkeiten gelangte, wissen wir freilich nicht, aber da sie mit ihren 6 hier genannten erwachsenen Kindern gewiss schon einen Hochbetagte Witwe war, wird es nicht lange darauf geschehen sein.

Das den Vikaren vermachte Haus lag am Südende des Dorfes, nahe der Kirche, und ist nachher tatsächlich vom Vikaren bewohnt worden, da es später wiederholt unter der Bezeichnung "Vikarienkaten" genannt wird. Zu evangelischer Zeit , als die Vikarie einging, wurde es - wie wir sehen werden - als Witwenhaus für die Witwe des Pfarrers benutzt, im 18.Jahrhundert ( 1765 ) einmal neu erbaut, aber schließlich 1857 an das damalige Gut Petschow verkauft, das darin Wohnungen für Tagelöhnerwitwen einrichtete. Dort steht dieser Nachfolger des 1440 gestifteten Vikarienkatens noch heute und wird, wohl in Erinnerung an die alten Frauen, die früher dort lebten, im Dorf meist "das Kloster" genannt.

Wer aber war die wohltätige Stifterin "Tilse Preen". Ihr damals schon verstorbener Mann Laurentius Preen hat zweifellos zu Bandelstorfer Linie der Familie gehört, denn der alte Bandelstorfer Gottschalk, wohl der Großvater von Laurentius, hatte ja 100 Jahre früher die Vikarie gestiftet, und damit zweifellos auch das Recht erworben, den Vikaren, für den er ja sorgte , einzusetzen, ihn nach damaligen Sprachgebrauch zu "belehnen". Ein Laurenz Preen auf Bandelstorf kommt auch 1424 in einer Schuldurkunde des Pfarrachivs vor. Und da in dieser Urkunde ausdrücklich gesagt wird, dass die Belehnung (plattdeutsch "Lehnware") der Vikarie jetzt den Kindern des Laurentius Preen zusteht, kann es kein Zweifel unterliegen, dass diese zur Nachkommenschaft des alten Gottschalk Preen auf Bandelstorp gehören. dieser Familie häufigen Seitenvererbungen, Verpfändungen und Täuschen ihre Wohnsitze später zum Teil auch auf anderen Gütern gehabt haben, übten aber zweifellos ihr Recht der Besetzung dieser Vikarie weiter aus. Sie hatten damit, wie man später ausdrückte, an der Petschower Vikarie das Patronatsrecht und waren deren Patrone, die wohl auch den 1440 amtierenden Johann Tau eingesetzt hatten. Und noch ein weiterer Punkt interessiert an diese Testament. Es fällt auf, dass die Witwe Tilse Preen ihren Wohnsitz in Petschow hatte, während - wie früher schon erwähnt wurde - die Familie Preen in Petschow niemals irgendwelche grundherrlichen Rechte ausgeübt hat. Dabei scheint das Wohnhaus der Tilse Preen ja nur ein bescheidenes Häusjen, keine Ritterburg gewesen zu sein, denn eine solche hätte sie bestimmt den Vikaren nicht vermacht. Man sieht sich da zur Annahme gezwungen, dass die Kinder der Witwe für sie diesen bescheidenen Witwensitz gekauft hatten, damit sie ganz in der Nähe der Kirche, für die sie zweifellos großes Interesse gehabt hat, leben konnte, und damit wohl auch in der Nähe des Grabes ihres Mannes, wo wohl auch sie ihre letzte Ruhe finden wollte.

Dabei fällt es auf, daß eine ihrer Töchter ja Gese Thulendorf hieß, also mit einem Thulendorf vermählt war, wahrscheinlich mit dem damaligen Besitzer von Lüsewitz , den in mehreren Urkunden (1451 und 1452) genannten Heydenreich Thulendorf auf Lüsewitz , der damals wohl auch schon Grundherr von Petschow war. Das Entgegenkommen dieses Schwiegersohnes mag die Errichtung dieses Witwensitzes für die alte Tilse Preen in Petschow ermöglicht haben. Vielleicht hatte er als Grundherr auch den Grund und Boden dazu geschenkt, während die Söhne für die Errichtung des Hauses Sorge trugen. Hierüber haben sich leider keine Dokumente erhalten. Aber Haus und Grundstück müssen ihr als Eigentum gehört haben, da sie sie sonst nicht der Vikarie hätte vermachen können. Doch holte sie hierzu , wie das Testament ja hervorhebt, die ausdrückliche Einwilligung ihrer 6 Erwachsener Kinder ein, von denen ja die Söhne als Patrone der Vikarie (Inhaber dieser "Lehnware") auch für die Aufbesserung des Gehaltes ihres Vikaren interessiert gewesen sein müssen.

Und noch eine andere Stiftung der Preens für die Vikarie ist 30 Jahre später gemacht worden, deren Stiftungsurkunde zusammen mit der bischöflichen Bestätigung sich im Pfarrarchiv in besonders gut erhaltenem Zustande, sogar mit dem dar anhängenden Siegel, erhalten hat leider aber inhaltlich manche Unklarheiten aufweist. Als Stifter nennen sich gleich am Anfang : "Wi Hinrik, Kurd Laurens Otten Hinrik, Clawes geheten de Preene". Es sind also 6 Preens, die diese Stiftung vollziehen, die gewiß nicht alle Brüder sondern wohl auch Vettern oder Oheime und Neffen sind, aber leider ist nichts über ihr Verwandtschaftsverhältnis und auch nichts über die Höfe, auf denen sie sitzen gesagt, so dass sich nichts sicheres darüber sagen lässt, welche Zweige der damals weit verbreiteten Familie Preen an dieser Stiftung beteiligt sind.

Hinrich und Otto könnten die Söhne der Tilse Preen von 1440 sein, die dem Bandelstorfer Hause entstammen, aber der dritte dort genannte Bruder Gottschalk fehlt, er wird 1439 in einer Urkunde genannt, könnte aber 1470 schon tot gewesen sein. Ein Curd Preen wird 1451 und 1455 zu Gubkow genannt. Ein Laurentius Preen wird laut einer Urkunde unseres Pfarrarchivs 1460 Vikar in Laage, ein Claus Preen wird 1451 auf Wehnendorf genannt. In den Jahren 1439 - 81 erscheint in unsren Urkunden wiederholt ein Hinrich Preen, der Bürger zu Rostock ist zugleich aber den Hof Wehnendorf besitzt, und ein anderer Hinrich Preen besitzt 1451 Spotendorf, während 1485 wieder ein Otto Preen auf Gubkow auftritt. Da wir aber von kaum einem dieser Preens mit Sicherheit feststellen können, wie lange sie gelebt haben, so können wir leider auch nicht mit Sicherheit feststellen, Besitzer welcher Güter die 6 Vettern Preens von 1470 waren, und auch nicht ob das alle damals lebenden Preens waren. Das scheint fast wahrscheinlich, wenigstens fühlten sich diese 6 Preens, unter denen vielleicht durch Zufall einige der damals lebenden Vettern fehlten, als Vertreter der ganzen Familie, denn bei der Zuwendung der neuen Stiftung an den Vikarienpriester, wird ausdrücklich betont, dieser Priester soll "nach willen der Prenen" vom Kirchherren gewählt werden. Damit erscheinen nicht nur die Bandelstorfer Preens, wie 1440, sondern "die Preene" d.h. Vertreter der gesamten Familie als Patrone der Vikarie. Da sie alle hierfür stifteten, beanspruchen alle Preens hier also ein Recht am Patronat, das man ihnen offenbar auch zugestand, obgleich in der Bestätigungsurkunde des Bischofs merkwürdiger Weise das Patronat der Preens an der Vikarie nicht ausdrücklich erwähnt wird, sondern nur gesagt, ein dazu geeigneter Priester soll "durch den Pfarrherrn der Pfarrkirche zu Petschow eingesetzt werden". Das "nach dem willen der Prene" wird darin nicht wiederholt. Die Stiftung besteht in 30 Mark jährlicher Einkünfte für den Vikaren, die aus 9 den Preens gehörigen Bauernstellen gezahlt werden sollen, 2 dieser Bauern liegen in Sieden - Gubkow, dem bei Gubkow liegenden Bauerndorf, 1 ("Katenerbe genannt") in Hohen - Gubkow, 3 in Sclage und 2 in Dummerstorf. Beim ersten zahlungspflichtigen Bauern, Heinrich Schenk, der 8 Mark zahlen soll, wird sein Dorf leider nicht genannt. Da er aber, wie ausdrücklich erwähnt wird, auch die 9 der Vikarie (1366) gestifteten Morgen Landes in Pankelow in Pacht hat, so ist anzunehmen, daß er in Bandelstorf oder Dummerstorf, die ja beide Pankelow benachbart sind, lebt. Es fällt auf, dass hierbei keine Bauern in Kockendorf, Niekrenz und Vitow genannt werden, da wir aus anderen Quellen wissen, dass besonders die Wehnendorfer und Gubkower Preens dort auch Bauernbesitz hatten, aber da die Bauern, die den einzelnen Rittern untertänig waren, weit verstreut in den verschiedensten Dörfern lagen, so ist es natürlich auch möglich, ja nach dem oberen Wortlaut der Stiftung wahrscheinlich, daß alle Preens dazu beigetragen hatten. Noch ein anderer Punkt im Wortlaut der Stiftung ist merkwürdig : darin kommen die Ausdrücke "Vikar" und "Vikarie" nämlich überhaupt nicht vor, die ja 1366 und 1440 gebraucht werden, und auch der Hl. Leichnamsaltar, an der die Vikarie gebunden war, wird nicht ausdrücklich genannt.

Aber es heißt : "diese Seelenmessenstiftung .... soll einem ehrlichen Mann, der Priester ist , zur Nahrung dienen Dieser Priester , der nach dem Willen der Preens vom Kirchenherrn gewählt wird, soll ...". Damit ist deutlich gesagt, dass dieser Priester nicht der Hauptpriester selbst , sondern ein von diesem, dem "Kirchenherren" eingesetzter Unterpriester ist, der speziell die in dieser Stiftung genannten Funktionen ausüben soll, das aber war damals die Stellung eines Vikaren. Auch der Bestätigungsbrief des Bischofs sagt "Es soll für diese Stiftungen ein geeigneter Priester durch den Pfarrherrn der Petschower Kirche eingesetzt werden". Ziemlich übereinstimmend werden die Pflichten dieses Priesters beschrieben, wobei die bischöfliche Bestätigung noch bemerkt, "dass der Messedienst in unserer Pfarrkirche zu Petschow in besserer Ordnung durchgeführt werden möchte". Daraus gewinnt man den Eindruck , daß die Pflichten eines Vikars an der ja damals schon vor über hundert Jahren gestifteten Vikarie in Unordnung geraten war oder strittig waren, daß er sich vielleicht geweigert hatte, manche ihm vom Kirchenherren zugemuteten Aufgaben zu vollziehen, und daß seine Pflichten daher anläßlich der neuen Stiftung neu geregelt werden. Diese Pflichten sind: Er muss 3 mal in der Woche Messe lesen. 1. am Sonntag während der Hochmesse, das waren so genannte "Stillmessen", die in den meisten Kirchen während der Hauptmesse am Hauptaltar ("Hochmessse" ) an den Nebenaltären halblaut gemurmelt wurden. Diese ausdrückliche Bemerkung zeigt deutlich, dass der, Ort, an dem dieser Priester Messe lesen sollte, ein anderer als der Hochaltar war, also ein Nebenaltar. 2. Am Montag "eine Messe für unser ganzes Geschlecht und alle Christenseelen". Dies war eine ausgesprochenen Seelmessenstiftung " Almisse". Man meinte ja in katholischer Zeit, daß viele Seelen im Fegefeuer schmachteten, und dass ihre Qual dort abgekürzt würde, wenn man für sie "Seelenmessen" lesen lies. So wollten die Preens auch zweifellos durch diese Seelenmesse für ihre Seelen und die Seelen ihrer Vorfahren sorgen, für ihr ganzes Geschlecht, und es ist sehr möglich, dass gerade diese Messe der Hauptzweck der neuen Stiftung war, dass gerade darum die Vertreter der ganzen Familie Preen sich damals zusammenfanden, um damit für das Seelenheil der Vorfahren und der ganzen Familie zu sorgen. Vielleicht wurde diese Montagsmesse damals neu zu den Pflichten des Vikaren hinzugefügt. In der bischöflichen Bestätigung wird diese Montagsmesse wohl genannt und bestätigt, aber nur kurz "Messe für die Verstorbenen" genannt.

Es scheint, dass das Preensche Familieninteresse an der Sache dem Bischof nicht so sehr am Herzen lag, da er es in seiner Bestätigung sowohl die Patronatsfrage, als die offenbare Neustiftung der Familienmesse überging. 3. Am Donnerstage eine Messe zu Ehren des Hl. Leichnams. Da an den Nebenaltären immer besondere Messen für den Heiligen oder für das besondere Glaubensmysterium, dem dieser Altar geweiht war, abgehalten wurden, so wird es durch die Namhaftmachung dieser Fronleichnamsmesse eindeutig klar angedeutet, dass der Altar, an dem diese Messen abgehalten wurden, ein Fronleichnamsaltar war. Da der Donnerstag nach Trinitatis der Fronleichnamstag war, so wurden die Hauptwochenmessen an den Altären des Hl. Leichnams auch sowieso immer am Donnerstage abgehalten. 4. Derselbe Priester soll am Donnerstag um 4 das "Stationsgebet" (d.h. die Vesper) singen, "den Leichnam des Herrn mit brennenden Wachskerzen aus dem Sakramentshaus zum Hochaltar" tragen, den Kanticum "Melchisedex rex Salom" absingen und mit dem Gesang des Versikel und der Kollekte vom Leichnam Christi beschließen. Diese hier genau beschriebene Feier des Abendgottesdienstes am Donnerstag, dem Fronleichnamstage, ist hier in der Form wiedergegeben, wie die bischöfliche Bestätigung sie beschreibt, in der Stiftungsurkunde der Preens ist das viel kürzer und summarischer angegeben. Die ausdrückliche Nennung des "Hochaltars", zu dem an diesem Tage der "Leichnam des Herrn" d.h. das in der Messe geweihte Brot getragen werden soll, zeigt zudem deutlich, dass dieser "Hoch - Altar" eben ein anderer Altar war, als der, an dem vorher die Messe gefeiert war, der "Leichnam des Herrn "sollte offenbar dadurch besonders geehrt werden, dass man ihn an seinem Gedächnistage am Hochaltar niederlegte. So zeigt uns diese genaue Untersuchung der angegebenen Gottesdienste, dass sich damals, wie wir es schon 1398 angedeutet fanden, ein Hl. Leichnams - Altar in unserer Kirche gestanden hat, der von einem besonderen Priester, dem Vikaren, bedient wurde. Dieser besondere Hl. Leichnamsaltar und der an ihm gestiftete Dienst, der am Donnerstag wohl schon früher ähnlich gefeiert wurde, war "die Vikari". Wie aber diese Dinge in den hinterlassenen Dokumenten auch erscheinen mögen, so muß man es bedauern, dass vieles darin nur etwas unklar angedeutet wird, was den Zeitgenossen, die in diesen Dingen lebten und webten, selbstverständlich war und darum nur kurz angedeutet ist, was wir heute uns mühsam zusammenreimen müssen. Dass es sich bei dieser Stiftung um eine Stiftung für denselben Vikarienaltar handelt, der um 1340 begründet und 1366 mit dem in Pankelow gekauften 9 Morgen Landes dotiert wurde, geht eindeutig auch daraus hervor, dass in der Stiftungsurkunde der Preens auf diese 9 Morgen hingewiesen wird "Dabei liegen 9 Morgen Acker auf dem Pankelower Felde, den die Stoislofs vor alten Zeiten dazu gegeben haben, was jetzt die jungen Claus und Jochim (Stoislefs) mitbesiegelt haben". Der Zweck der jetzigen Stiftung besteht offenbar darin, dass die alte Fronleichnamsvikarie jetzt mit einer Seelenmessenstiftung für alle Preens verbunden wurde, und daß die ganze Familie Preen deswegen, wie angeführt, jetzt das Patronat über die so erweiterte Stiftung übernahm. Eine besondere Rolle scheint hierbei der Priester Nikolaus Preen, vielleicht ein Angehöriger derselben Familie, gespielt zu haben. Da dieser in einer Urkunde von 1472 als Bruder des Ratsherrn zu Ribnitz, Hans Pren, genannt wird, ist seine Zugehörigkeit zu den Bandelstorfer Preens freilich zweifelhaft.

Er soll nach dem Wortlaut der Stiftung die 30 Mark, die von den Bauern einzukassieren sind "Zeit seines Lebens verwalten" und wird dabei "Priester im Stifte Schwerin" genannt. Anderseits heiß es vorher "Diese Almisse soll der Kirchherr, der zur Zeit zu Petschow im Stift Schwerin ist, verwalten" und dieser soll auch die Vikaren nach dem Willen der Preens einsetzen. Noch mehr tritt der Priester Nikolaus Preen in der Bestätigung des Bischofs hervor. Er hat im Namen der Ritter Preen den Bischof "um Bestätigung dessen gebeten, wie diese Einkünfte verwandt werden sollen". Die Einkünfte sollen auch hiernach "durch den Pfarrherrn der Petschower Pfarrkirche gehoben" und zur Verwaltung dieser Stiftung angenommene Priester von ihm eingesetzt werden. Aber es fällt doch auf, dass es nachher heißt "Die Verwaltung dieser Stiftung möchten wir.... Herrn Nikolaus Preen selbst für die Zeit seines Lebens rechtskräftig einräumen und über tragen, wenn er aber im Herrn entschlafen ist, einen ehrbaren Manne, dem derzeitigen Pfarrherrn der Pfarrkirche zu Petschow". Nachher wird noch einmal gesagt "Das Recht der Verwaltung und Einsetzung eines geeigneten Priesters für die Stiftungen verleihen wir aus besonderer Gnade dem genannten Herrn Nikolaus Preen und nach seinem Tode dem Pfarrherrn zu Petschow". In anderen Quellen dieser Zeit wird nun ein Priester Nikolaus Preen genannt, der Vikar an der Pfarrkirche in Rostock war, und das ist wohl der selbe der in unserer Urkunde vorkommt. Bei der Abfassung der Stiftungsurkunde, zu der sich die Preens in Rostock versammelten, denn sie ist vom 10 Dezember 1469 in Rostock datiert, scheint er zugegen gewesen zu sein und hat sie wohl selbst abgefasst und niedergeschrieben. Gleich nach Weihnachten ist er aber, um die Bestätigung zu erreichen, nach Bützow gereist, wo der Bischof Werner (reg. 1457 - 1473) wohl die Festzeit auf seinem dortigen Residenzschloß verbrachte. Hier hat er auch dann, nach dem Wortlaut des Bestätigungsschreibens, dem Bischof die Sache Persönlich vorgetragen und hier in Bützow ist die feierliche Bestätigungsurkunde dann am 1. Januar 1470 aufgesetzt und untersiegelt worden. Der selbe Nikolaus Preen hat freilich 2 Jahre darauf die Gunst seines Bischofs verloren, denn er wurde am St. Thomastag (April) 1472 wegen Hetzereien gegen den Bischof abgesetzt und eingekerkert und nachher nur gegen "Urfehde" entlassen.

Endlich vermachte auch der Wehnendorfer Preen in seinem Testament vom 29. Januar 1481 der "Preenschen Vikarie" 50 Mark "zur Vermehrung ihrer Rente". So waren die Preens beständig darauf bedacht, die Einkünfte der Vikarie zu Vermehren.

Noch ein weiteres Zeichen der Fürsorge der Preens für ihre Vikarie hat sich erhalten. An der Nordwand des Altarchors hängt noch heute ein recht stattliches Sakramentshäuschen mit hübschen spätgotischen Schnitzereien, das jedenfalls aus dem 15.Jahrhundert stammt. Auch dieses trägt oben das Wappen der Preens, muss also von ihnen gestiftet sein. Da das andere ältere Sakramentshäuschen (mit der geschnitzten Tür), sich an der Ostwand neben dem Hauptaltar befindet, so muss dies neuere an der Nordwand des Chors hängende ursprünglich zu einem Altar gehört haben , der an der Nordwand stand. Und das muss der einzige nachweisliche Nebenaltar unserer Kirche, der Vikarien - Altar des Heiligen - Leichnams gewesen sein. Die Lage dieses Sakramentshäuschens gibt uns also die Möglichkeit, auch die Stelle festzustellen, an der dieser Altar gestanden hat. der Altar selbst ist zu evangelischer Zeit entfernt worden, aber das Sakramentshäuschen hängt als schmuck der Kirche da und erinnert daran, dass sich dort einstmals ein zweiter Altar befunden hat. Und noch ein anderes schönes Ausstattungsstück der Kirche stammt seinem Stil nach aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, die große Darstellung des Heilands am Kreuz mit Maria und Johannes neben sich, die heute an der Nordwand der Kirche hängt. Es ist dies seinem Stil nach ein so genannter "Triumphkreuz", wie sie in den meisten größeren Kirchen damals über dem Aufgang zum Altarchor hingen. Dort hat auch unser großes Kreuz zweifellos zu katholischer Zeit gehangen. An die Nordwand der Kirche hat man es scheinbar versetzt, als zu evangelischer Zeit 1610 die neue Kanzel errichtet wurde, die ihm seinen alten Platz strittig machte. 1611 wird seine Wiederaufrichtung erwähnt, offenbar an der Nordwand, wo es noch heute hängt. Das große Kruzifix ist von besonderer Schönheit und Zartheit der Ausführung, wird auch von Kennern noch vielfach bewundert, und ist von einem nicht unbedeutenden Künstler geschaffen worden. Es ist höchstwahrscheinlich auch für die Kirche gestiftet worden, aber von wem, darüber finden sich keinerlei Aufzeichnungen, auch trägt es kein Stifterwappen oder sonstige Kennzeichen seiner Herkunft. So sind Stifter und Künstler dieses schönsten Schmuckes unserer Kirche leider unbekannt und werden es wohl auch immer bleiben.

VII.Der Zustand von Kirche und Kirchspiel am Ende der katholischen Zeit

Die erhaltenen Dokumente ergeben freilich ein nur unvollkommenes Bild von den Verhältnissen, wie sie um 1500 hier herrschten, aber sie haben uns doch gestattet, so manches aufzuklären und uns wenigstens einen ungefähren Begriff davon zu geben, wie die Verhältnisse hier sich seit etwa 1200 bis 1500, wo eine neue Zeit hereinbrach, entwickelt haben. Zum Schluss mag noch ein Blick darauf geworfen wer den, wie sich daraus ein Gesamtbild des Lebens in unserem Kirchspiel gewinnen lässt.

Kommen wir zunächst zur Kirche, so sah sie von außen wohl ziemlich ebenso wie heute aus. Wann der "Dachreiter", d.h. der kleine Turm zur Aufnahme der so genannten "Betglocke" auf dem Ostende des Daches des Hauptschiffes errichtet ist, bleibt unbekannt seinen Stiel nach dürfte auch er noch aus gotischer Zeit aus dem 15. Jahrhundert stammen, ist also auch noch zu katholischer Zeit errichtet worden. Betreten wir aber das Innere der Kirche, so war der Eindruck damals gewiss recht anders als heute. Die heute beherrschenden Ausstattungsstücke Altar, Kanzel und Orgel, stammen erst aus evangelischer Zeit und existierten damals noch nicht. Auch der große Orgelchor, der heute die Orgel trägt, war noch nicht da. Die 2 großen Gewölbe des Mittelschiffs waren also wenn man vom Turm in die Kirche trat, noch ganz offen und beherrschten den Raum, so dass die Kirche bestimmt viel weiträumiger als die heute wirkte. Von den Gewölben herab aber grüßen die uns heute noch wohlbekannten alten Gemälde. Über den Aufgang zum Altarchor war das Triumph - Kreuz angebracht, das jetzt an der Nordwand hängt, und beherrschte von dort aus das Blickfeld dessen, der die Kirche betrat.

Ging man unter dem Kreuz durch auf den Altarchor, so sah man vor sich sicher einen frühgotischen Hauptaltar. Sein Aufsatz war bestimmt viel niedriger, als der heutige von 1707, der ja bis an die Decke reicht. Es war wohl ein etwa einen Meter hoher geschnitzter Altarschrank, vielleicht mit schließbaren Flügeltüren, und bestimmt mit Standbildern von Aposteln und Heilige geschmückt. Dadurch hatte aber das Licht durch die 3 hohen gotischen Ostfenster, die heute vom hohen Altaraufsatz verdeckt sind, ungehinderten Zugang zum Altarchor und ließ diesen lichter und weiter erscheinen. Links davon an der Nordwand stand der uns wohlbekannte Vikarien-Altar des Hl. Leichnams. Dahinter war bestimmt schon damals der Zugang zur Sakristei, die ihrer Bauart nach auch noch aus dem Mittelalter stammen muss. Auch die Kapelle an der Südseite der Kirche scheint damals schon bestanden zu haben. Wohl ist ihre Bauart recht schlicht und sie hat kein Gewölbe, aber das sehr feste Mauerwerk und der gotisch geformte Giebel sehen doch altertümlich aus. Welchen Zwecken sie damals diente, ist unbekannt. Erwähnt werden kann noch, dass sich heute an der Südseite, nicht weit vom Turm, eine vermauert spitzbogige Öffnung befindet, die nach einer Tür aussieht. Zwar liegt sie heute zu tief um als Tür dienen zu können, aber der Boden außerhalb der Kirche kann sich hier, wie bei vielen Kirchen, durch Aufschüttungen gehoben haben, so dass es denkbar wäre, dass sie ursprünglich als Eingangstür vom Kirchhof her gedient hat . Außerdem befand sich aber im Kirchspiel noch ein zweites Gotteshaus, und zwar eine Kapelle in Göldenitz. Dieses Dorf hat zwar, wie schon erwähnt, nie den Preens gehört, es wird daher auch nie in unseren mittelalterlichen Urkunden, die alle etwas mit den Preens zu tun haben, erwähnt und wir wissen über seine frühere Vorgeschichte nichts, als dass es schon früh, wahrscheinlich um 1300, an das St. Jürgen - Hospital zu Rostock gekommen ist , wohl eine Schenkung. Hier muss die Hospitalverwaltung eine besondere Kapelle haben erbauen lassen, über die sie das Patronat ausübte, und in der der Petschower Priester an den hohen Festtagen die Messe hielt. Solche Kapellen in den Nebendörfern gab es damals viele. Die Göldenitzer wird freilich im Mittelalter nicht erwähnt, kommt aber in einem Protokoll von 1580 vor, wo der evangelische Pastor noch darin predigt. Ihre Herkunft ist bestimmt mittelalterlich, aber um 1611 wird schon darüber geklagt, dass sie verfallen sei. Näheres wissen wir nicht über sie, doch vermutet Pastor Voss ihre Lage am großen Teich in der Gegend der Schmiede, wo noch lange ein alter Katen "der Tempel" genannt wurde. Da an der Petschower Kirche, wie wir sahen, im Mittelalter zwei Geistliche tätig waren, der Pfarrherr und der Vikar, so gehörten zu Kirche damals auch 2 Pfarrgehöfte. Das Pfarrgehöft lag wohl damals schon an derselben Stelle, wo noch heute das Pfarrgehöft steht,das Wohnhaus wohl etwas südlicher, wo sich noch heute alte Fundamente feststellen lassen. Das Vikariatsgehöft aber lag, wie schon ausgeführt wurde, dort wo heute das sogen "Kloster" steht, auf der Anhöhe dem Pfarrgehöft gegenüber. Es müssen damals aber außer dem Wohnhause nach dem 1440 angegebenen Viehbestand auch gute Stallungen dazu gehört haben und zweifellos auch das herumliegende Gartenland. Die Pfarrei besaß auch einen recht umfangreichen Pfarracker, dessen Bestand uns später mehrfach aufgezählt wird und in einem recht weit umher liegenden Streubesitz bestand. Zur Vikarie gehörten an Landbesitz scheinbar nur die 1366 gestifteten 9 Morgen Acker auf dem Pankelower Felde, die wiederholt genannt werden. Als eine empfindliche Lücke unserer Kenntnis des mittelalterlichen Petschow muss es aber leider bezeichnet werden, dass wir keinerlei Nachricht darüber haben, wer damals das Patronat über die Kirche in Petschow ausübte, mit dem das Recht der Ernennung des Pfarrherrn und die Pflicht der Erhaltung des Kirchengebäudes verbunden war. Wohl wissen wir, dass die Vikarie von den Bandelstorfer Preens gestiftet ist und daß diese das Patronat über die Vikarie ausübte, seit 1470, wo ja diese Vikarie zu einer Seelenmessen stiftung für die Familie Preen erweitert wurde, übte dann die ganze Familie ein Patronat über die Vikarie aus, die sie ja recht großzügig mit Stiftungen bedacht hatte und für die sie offenbar sehr gewissenhaft sorgte. Aber wer damals das Patronat über die Pfarrherrnstelle und die Kirche ausübte, bleibt davon unberührt und ist leider unbekannt. Da das Dorf Petschow eine fürstliche Gründung war und bis mindestens 1334 auch fürstlich blieb, und auch die umliegenden Kirchen fürstlichen Patronats waren, so ist von vorn herein anzunehmen, daß die Fürsten von Mecklenburg ursprünglich auch das Patronat über unsere Petschower Kirche ausgeübt haben. Das kann das ganze Mittelalter hindurch so geblieben sein, aber es wird später nirgends erwähnt, und da Patronate über Kirchen auch im Mittelalter gelegentlich abgetreten, ja auch verkauft, oder in Kriegszeiten auch gewaltsam geändert wurden, so ist es auch möglich, dass die Fürsten, die späteren Herzöge, das Recht am Ausgang des Mittelalters nicht mehr ausgeübt haben. Wir haben gesehen, dass die Grundherrschaft über Petschow Ende des Mittelalters an die Herren von Thulendorf auf Lüsewitz gelangte, aber von einem Patronat dieser Besitzer des Pfarrdorfes über die Kirche, wie man es ja in vielen ritterschaftlichen Pfarrdörfern Mecklenburgs hatte, ist in Petschow urkundlich keinerlei Spur zu entdecken, es hatte hier offenbar nie bestanden. Möglich ist es ja, daß die Herzöge, als sie das Dorf Petschow den Lüsewitzern überließen, auch das Patronat über die Kirche dieses Kirchspiels, in dem ja keinerlei Domanialbesitz lag, förmlich einer anderen hieran näher interessierten Instanz abtraten. Das kann eine geistliche Instanz, etwa der Archidiakonus zu Rostock, der Stellvertreter des Bischofs in unserer Gegend, gewesen sein soll, solche "geistliche Patronate" von Klöstern oder besonders hervortretenden Geistlichen über Landkirchspiele waren im Mittelalter nicht selten, und im Hause des Archidiakonus von Rostock, d.h. unter seiner Leitung wurde ja die Schenkung des Hauses der Tilse Preen an die Vikarie 1440 vollzogen, aber genannt als Patron wird der Archidiakonus allerdings nie. Endlich kann der Fürst, als er das Dorf Petschow abtrat, das Patronat über die Kirche auch der Familie Preen abgetreten haben, die ja im Kirchspiel reich begütert war und schon durch ihre Vikarie ein lebhaftes Interesse an der Kirche hatte. Aber in den vielen Urkunden unseres Pfarrarchivs, die ja fast alle die Familie Preen angehen, ist damals ein Patronat der Preens über die Kirche nirgends angedeutet.

Obgleich nun die Preens nachher in evangelischer Zeit tatsächlich das Patronat über unsere Kirche ausübten, so ist es doch zweifelhaft, ob dies Patronat noch aus katholischer Zeit stammt, oder ob es damals nicht noch vom Herzog oder dem Archidiakonus zu Rostock ausgeübt worden ist. - Ebenso unsicher liegt die Frage, ob es damals im Kirchspiel schon Juraten (Kirchengeschworene) aus der Bauernschaft gegeben hat. Sie sollten meist schon im Mittelalter existiert und an der Verwaltung der Kirchengebäude und des Kirchenvermögens teilgenommen haben.

In Petschow treten sie freilich gleich zu evangelischer Zeit auf, aber zu katholischer Zeit finde ich sie in keiner Urkunde erwähnt. Wir können daher leider über ihre Wirksamkeit und Existenz zu katholischer Zeit gar nichts aussagen

Werfen wir noch einen Blick auf den damaligen Zustand der einzelnen Ortschaften des Petschower Kirchspiels, so haben wir aus katholischer zeit keine ganz sicheren Nachrichten hierüber. Aber ein recht vollständiger Überblick aus der ersten evangelischen Zeit, den wir mit manchen Einzelheiten unserer mittelalterlichen Urkunden vergleichen und darnach noch berichten können, ergibt etwa folgendes Bild. In der Gemeinde gab es damals nur drei Ritterburgen, die sich Ende des Mittelalters unter Legung ihrer meisten Bauern wohl schon zu richtigen Rittergütern mit größerer Landwirtschaft erweitert hatten: Bandelstorf, Pankelow und Hohen Gubkow. Bandelstorf war wohl schon damals ein größeres Rittergut und hatte keine eigenen Bauern mehr, wohl aber eine Mühle, die offenbar einen großen Betrieb gehabt haben muss, da nicht nur die Bandelstorfer, sondern auch die Gubkower und Wehnendorfer Preens Anteile daran besaßen. Hohen - Gubkow wurde damals zum Unterschiede vom daneben liegenden Bauerndorf Sieden - Gubkow so genannt, und scheint außer dem ritterlichen Hof noch einige Bauern gehabt zu haben. Es gehörte seit etwa 1400 den Preens. Noch 1469 wird das "Katenerbe" in Hohen - Gubkow genannt das Abgaben zu zahlen hat. Zu evangelischer Zeit gab es dort aber keine Bauern mehr, sie waren wohl inzwischen gelegt worden. Pankelow, seit etwa 1350 immer in der Familie von Stoyslef gehörig, war ein Rittergut mit wohl nur kleinem Wirtschaftsbetrieb, denn dort gab es noch zu evangelischer Zeit 4 Bauern und 5 Kossanten. Außer diesen drei ritterlichen Höfen aber umfasste das Kirchspiel damals ganze acht Bauerndörfer : Petzekow, Kochendorf, Sieden- Gubkow , Göldenitz, Schlage, Pankelow Godow und Wolfsberg. Von ihnen standen Petschow, mit 14 Bauern ein recht großes Dorf, und das kleinere Wolfsberg mit 4 Bauern, damals schon unter der Herrschaft der Herren von Thulendorf auf Lüsewitz. Kockendorf, Siedengubkow, Schlage und Godow waren im wesentlichen Preenscher Besitz, aber die Grundherrschaft über die dortigen Bauern war sehr zersplittert. Kockendorf, daß heutige Lieblingshof, umfaßte damals nur 8 Bauern, als deren Grundherren meist die Wehnendorfer, aber auch die Gubkower Preens angegeben werden. Sieden - Gubkow, mit 7 Bauern und 3 Kossanten, unterstand auch den Wehnendorfern und Gubkower Preens ; es lag westlich vom Hof Hohen - Gubkow, etwa dort, wo heute die Grugelsche Neusidlerstelle steht. Das kleine Godow mit 4 Bauern und 2 Kossanten gehörte den Bandelstorfer Preens, doch hatten auch die Wehnendorfer ihren Anteil daran, der 1439 in einem Bauern bestand. Recht bunt und wechselnd lagen endlich die Verhältnisse in Schlage, wo es zu evangelischer Zeit noch 9 Bauern und einen Kossanten gab. Es gehörte wohl zum größten Teil damals den Wehnendorfer Preens, von denen der in Rostock lebende und mit einer Rostocker Patriziertochter Wölbke Trese verheiratete wohlhabende Hinrich Preen diese Einkünfte wiederholt verpfändete, verschenkte und verkaufte. 1439 am 3. Juli schenkt er dem St. Jürgen - Hospital zu Rostock bestimmte Einkünfte an 3 Bauernstellen in Schlage, das scheint der Anfang der Besitzergreifung des St. Georg - Hospitals in Schlage gewesen zu sein. Aber 1460 lässt Heinrich Preen sich und seine Frau feierlich vom Herzog mit seinem ganzen Besitz belehnen, und drunter wieder bestimmten Einkünften aus Schlage.

Auch unter den der Vikarie gestifteten Einkünften von 1469 sind wieder Abgaben von 3 Schlager Bauern. 1481 aber, kurz vor Aufsetzung seines Testamentes, verpfändet Hinrich Preen seinem Schwager, den Rostocker Ratsherrn Johann Vrese für 1000 Mark, also eine sehr hohe Summe, die Einkünfte aus 9 mit den Namen der Besitzer aufgezählten Bauernstellen in Schlage. Da Schlage später nur aus 9 Bauernstellen und einem Kossanten bestand, so muss das der größte Teil von Schlage gewesen sein ; dabei wird bemerkt, dass er auch seinen Anteil am Gericht über Schlage dem Johann Vrese abtritt. Freilich wird nach der Reformation einmal erwähnt, dass auch die Bandelstorfer Preens 3 Bauern in Schlage besessen hätten. Aber ein Teil der Schlager Bauern gehört damals schon dem St. Jürgen - Hospital zu Rostock, welches also seit dem 15. Jahrhundert seinen Besitz im Kirchspiel auch auf Schlage ausdehnte, während Göldenitz, das damals ein reines Bauerndorf war und 10 Bauern und 3 Kossanten zählte, dem Hospital schon viel länger gehörte. Ein Bauerndorf von 4 Bauern und 5 Kossanten bestand endlich noch in Pankelow neben dem Hof. Damals gab es in der Gemeinde außer den drei ritterlichen Höfen 60 Bauern und 14 "Kossanten" (Klein Bauern), zusammen ganze 74 Bauernstellen.     

Endlich könnte man noch die Frage aufwerfen, in welchem Umfang und welchem Sinn damals religiöses Leben in unserer Gemeinde gepflegt worden ist. Die Stiftungen der Preens zeigten jedenfalls ein lebhaftes Interesse für die Pflege des gottesdienstlichens Lebens, und gewiss haben sich zur Montagsmesse, wo die Seelenmesse für die Preens abgehalten wurde, immer zahlreiche Vertreter der Familie Preen, besonders die Frauen, eingefunden. Auch die Fronleichnamsmesse am Donnerstage muss sich einer gewissen Volkstümlichkeit erfreut haben, da ja eine besondere "Bruderschaft des Hl. Leichnams" für die Stiftung sorgte, und auch Stiftungen, wie die des Godower Batheke für ein ewiges Licht, dafür gemacht wurden. Sehr bezeichnend ist es aber, dass bei allen diesen wohlgemeinten Stiftungen als Zweck immer angegeben wird "um unser Seelen Seligkeit willen". So wörtlich in er Stiftung von 1398 , und ebenso bei der Stiftung von 1440, während es bei der Stiftung von 1469 heißt "für uns und für die Seelen unserer Eltern". Das mehrfach erwähnte Testament des Heinrich Preen vom 29. Januar 1481 bedenkt außer "der Vikarie in Petschow" die meisten Kirchen und Klöster in Rostock sehr großzügig, ebenso eine Reihe von Armenhäusern, ja es werden darin 5 Pilgerreisen für arme Leute in recht entfernten Wallfahrtskirchen, nach Wilsnack, St. Einwald ( im Elsaß ) usw. Gestiftet.

Aus diesem allen sehen wir, dass bei allem Eifer des kirchlichen Interesses aber doch die katholische Werkgerechtigkeit im Vordergrund steht, die Förderung des Heils der eigenen Seele durch diese guten Werke. Heinrich Preen befiehlt seine Seele im Tode "dem allmächtigen Gott und seiner lieben Mutter Maria, der himmlischen Königin und allem himmlischen Heer" (d. h. den "Heiligen") und bei den einzelnen Stiftungen fügt er immer hinzu "um Trostes willen meiner Seele, um meiner Seelen Seligkeit willen " usw.. Man findet darin also eine recht katholische Frömmigkeit, wie sie ja auch der Ablaßbrief der 12 Bischöfe von 1355 fördern wollte, indem er allen, die in der Kirche beteten oder etwas dafür stifteten, einen 40tägigen Ablass verhieß.

Gestiftet worden ist der Kirche nach den uns vorliegenden Urkunden ja recht viel, und bestimmt auch noch vieles andere, worüber wir keine Urkunden besitzen. Gewiss kamen, an Fronleichnamsfeste, dem Festtage des Hl. Leichnamsaltar, auch zahlreich Pilger von auswärts in unsere Kirche, um des Ablasses teilhaftig zu werden, und es mag sein, dass ihre reiche Ausmalung auch zu dem Zweck erfolgte, dadurch recht viele Pilger anzuziehen. Dass der "Ablass" nicht nur in Petschow verkündet wurde, sondern dass Mitglieder der Petschower Gemeinde auch Reisen nach auswärts machten, wenn ein berühmter Ablaßprediger durchzog, beweist uns ein in Petschower Pfarr - Archiv erhaltener kleiner Zettel, ein richtiger "Ablass - Zettel", auf dem in feierlicher Form lateinisch dem Käufer weitgehender Ablass auch für die schwersten Sünden (Totschlag und geheime Doppelehe) verheißen wird. Der Zettel ist im Namen eines italienischen Nuntius "Martin von Fregeno" ausgestellt und offenbar in schöner kalligraphischer Ausführung schon in Italien für den Ablasshandel des "Martin von Fregeno" in zahlreichen Exemplaren hergestellt worden. Dieser bereiste damals im Auftrage des Papstes ganz Nordeuropa als Ablaßhändler. In diesen Zetteln sind dann von einer ganz anderen Hand der Name der Käuferin desselben und Ort und Datum des Verkaufs eingetragen worden. Die Käuferin heißt Anneke Preensche, war also zweifellos ein Mitglied der uns so wohlbekannten Familie Preen, und ausgestellt ist der Zettel in Güstrow am 8. Februar 1474 . Dorthin war Anneke Preen also gereist, um diesen Ablasszettel beim berühmten Nuntius des Papstes zu kaufen.

 

 

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