astor Hermann Voss hat in seiner Vorgeschichte des
Kirchspiels Petschow, die er in die Kirchenchronik eingetragen hat , die mittelalterliche
Geschichte nur ganz kurz berührt und bemerkt, dass darüber nichts näheres bekannt sei.
Er hat es dabei leider übersehen, dass das Petschower Pfarrarchiv einen ganz
einzigartigen Schatz besitzt : 20 mittelalterliche, teils lateinisch und teils in
altertümlichem Plattdeutsch geschriebene Original - Uhrkunden, die fast alle auf die
mittelalterliche Geschichte unseres Kirchspiels beziehen, und aus denen sich manches
entnehmen lässt, was diese Geschichte doch in etwas hellerem Licht erscheinen
lasst.
(= Eine Überprüfung im Jahre 1974 ergab, dass nicht mehr alle Urkunden vorhanden sind
siehe Bericht dazu in der Chronik des Kirchspiels Petschow unter dem Jahr 1974 = )
Die Urkunden sind wegen ihrer altertümlichen Schreibweise nicht so ganz leicht zu
lesen, und Pastor Voss mag sich deswegen wohl nicht näher mit ihnen beschäftigt und sie
bei Seite gelassen haben. Da ich mich schon früher mit dem lesen alter Urkunden vertraut
gemacht hatte, so interessierte es mich, sie zu entziffern abzuschreiben und in ein
geläufiges heutiges Deutsch zu übersetzen.
Da sich solche alten Urkunden heute wohl in den wenigsten Pfarrarchiven befinden und
ihre Existenz in unserem Archiv etwas ganz besonderes ist, so lockte es mich, mit ihrer
Hilfe die mittelalterliche Geschichte des Kirchspiels wenigstens etwas aufzuhellen, unter
Zuhilfenahme weiterer Quellen bzw. auch der baulichen Verhältnisse unserer Kirche, einen
kurzen Abriss der mittelalterlichen Geschichte des Kirchspiels zu entwerfen.
1. Die Gründung der Kirche
Das älteste Teil unserer Kirche, das mittlere Langhaus, weist übereinstimmendem
Urteil darauf hin, dass sie zu Beginn des 13. Jahrhunderts erbaut sein muss, herrschte
doch damals der so genannte " Übergangsstiel " von der Romanischen zur gotischen
Bauweise, und lässt unsere in der runden Form der Hauptbögen noch deutliche Spuren
romanischer Bauart erkennen.
Damit stimmt es überein, dass die Kirchen unsers Teils von Mecklenburg, der damals
so genannten. "Landes Rostock", alle in dieser Zeit erbaut sind. Sie zeigen fast
durchweg aus mächtigen Granitblöcken errichtete Mauern, und einen gewissen einheitlichen
Typus, sind dabei in etwa gleichen Abständen von einander (etwa 9 km) nach offenbar
einheitlichen Plan über das Land verteilt, und lassen daher vermuten, dass sie so von den
damaligen Fürsten des Landes, die gerade damals eine Menge deutscher Kolonisten ins Land
zogen, geplant und errichtet sind.
Noch bis in die neuste Zeit waren die meisten dieser Kirchen landesherrlichen
Patronats, was für die Errichtung durch die Herzöge spricht, so Sanitz, Cammin, Kessin,
Kavelstorf. Petschow hatte freilich (nachweislich seit der Reformation) privates Patronat,
über dessen Entstehung hier noch zu reden sein wird. Aber der offensichtliche
Zusammenhang mit den fürstlichen Patronatspfarren der Nachbarschaft läßt es doch mit
ziemlicher Sicherheit vermuten, dass die Petschower - Kirche ursprünglich eine
fürstliche Gründung ist und zuerst wohl auch unter fürstlichem Patronat gestanden hat,
wie auch der Kirchenhistoriker K. Schmalz (Kirchengeschichte Mecklenburgs 1. S. 106) es
unter den "großen landesherrlichen Pfarren" des Landes Rostock mit aufzählt .
Damals herrschte über Mecklenburg der sehr tüchtige Fürst Heinrich Borwin I (1178 -
1227 ) der als seinen Mitregenten im Land Rostock späterhin seinen Sohn Heinrich Borwin
II. ( 1219 - 1226 ) annahm. Als dieser Sohn vor dem Vater starb , wurde das Land Rostock
1227 nach dem Tode des alten Borwin I. unter seinen 3. Enkel Heinrich Borwin II ein
selbständiges Teilfürstzentum und blieb das bis zum Aussterben seiner Nachkommen 1314.
Über unser Gebiet herrschten also, als die Petschower Kirche erbaut wurde, Heinrich
Borwin I. und als Mitregent sein Sohn Heinrich Borwin II. .
Das stimmt dazu, dass uns Borwin I. als ein sehr eifriger Fürst geschildert wird, der
viele deutsche Kolonisten in Land zog und sich mit regem Interesse der Erbauung neuer
Kirchen im Lande annahm.
Die auf seine Weisung erbauter Kirche umfasste aber zunächst nur den Mittelteil
unserer heutigen Kirche, die zwei Gewölbe des Mittelschiffs, das so genannte "Kirchen
- Schiff", während Chor und Turm, wie wir sehen werden, erst später hinzugefügt
wurden, was man noch heute der Kirche ansieht. Hinzugefügt mag noch werden, dass der Ort
Petschow in damaliger altertümlicher Form "Petzekow" genannt wurde, und nach
diesem wendischen Namen, der etwa "Ort des Höhenbewohners" bedeutet, schon
früher von den Wenden begründet und besiedelt war.
Etwa gleichzeitig mit der Erbauung der Kirche, also etwa 1220 - 1225, wurde der Ort mit
deutschen Kolonisten besetzt. Er lag jedenfalls am Ufer des großen Sees, der nach dem
Urteil Sachverständiger damals noch die große Fläche der heute so genannten
"Wolfsberger Seewiesen" zwischen Petschow, Lüsewitz und Teschendorf bedeckte.
Mehr lässt sich über die Begründung unserer Kirche nicht nachweisen. Da sie später
wiederholt als Bartholomäus - Kirche bezeichnet wird, so war der Tag ihrer Weihe
jedenfalls der Bartholomäus - Tag, der 24.August .
II. Die ersten urkundlichen Erwähnungen Petschows
Urkundlich wird Petschow zum ersten Mal in einer Urkunde unseres Pfarrarchivs erwähnt,
die aus dem Jahr 1334 stammt, aber in ihrem Text in getreuer wörtlicher Wiedergabe eine
Urkunde aus dem Jahr 1281 wiedergibt, an derer Zuverlässigkeit daher nicht zu zweifeln
ist. Diese Urkunde ist am 17.März 1281 in Rostock vom Fürsten Waldemar von Rostock
(regierte 1278 - 1282 +) dem Sohn und Nachfolger Heinrich Borwin III. ausgestellt worden.
Fürst Waldemar beurkundet darin, dass er "nach reiflicher Überlegung und freien
Willen den Bürgern und Bauern, die ständige Einwohner des Dorfes Petzekow sind, die
ganze Feldmark und die Äcker, die an dies Dorf grenzen, verkauft habe "zu freien
gemeinsamen Besitz, sofern sie ihre pflichtgemäßen Abgaben pünktlich leisten".
Zwar wird die Kirche in dieser Urkunde mit keinem Wort erwähnt, aber da der Fürst die
gesamte Feldmark "verkauft", so ist das Dorf ursprünglich sein Besitz gewesen,
und es kann daher keinen Zweifel unterliegen, dass auch die Kirche dieses Dorfes, wie wir
das schon annahmen, vom Fürsten errichtet worden ist. Die deutschen Bewohner von Petschow,
damals schon seit 50 - 60 Jahren dort angesiedelt, waren ursprünglich wohl nur als
Pächter des fürstlichen Landes eingesetzt worden. Der Fürst hält es aber jetzt,
nachdem sie sich hier eingearbeitet haben "nach reiflicher Überlegung" für
richtig, ihnen den Grund und Boden zu verkaufen und wie ausdrücklich bezeugt wird,
"zu freiem Eigentum zu überlassen". Dieses freie Eigentum aber soll ein
"gemeinsames" sein. Darin bestätigen sich die damaligen Verhältnisse. Die
Bauern wurden in der Kolonisationszeit meist freie Bauern, die dem Fürsten wohl wie auch
hier erwähnt, zu bestimmten Abgaben verpflichtet waren, im übrigen aber in der Nutzung
ihrer Äcker ganz frei dastehen. Der hier betonte "gemeinsame" Besitz aber
spricht dafür, dass die Bewohnerschaft des Dorfes eine geschlossene Gemeinschaft war,
welche die einzelnen Landstücke unter sich nach Belieben zu Bearbeitung verteilen konnte.
Auffallend ist noch, dass hier, und zwar 2 mal, in der Urkunde ausdrücklich "Bürger
und Bauern" (lateinisch cives et coloni) von Petschow genannt werden. Das sieht fast
so aus als ob in Petschow damals nicht nur Bauern, sondern auch Handwerker und Kaufleute
angesetzt waren, dass also vom Fürsten vielleicht die Entwicklung des stattlichen
Kirchdorfes am großen See zu einer Stadt geplant war. Mag Petschow damals vielleicht auch
ein größerer Ort, ein Flecken oder Städtchen gewesen sein, so verkümmerte dieser
Ansatz doch in späterer Zeit. Die nähe der großen Handelsstadt Rostock war wohl auch
der Entwicklung eines größeren Handelsplatzes an dieser Stelle nicht günstig. So hat
sich Petschow nicht zu einer rechten Stadt entwickeln können, sondern tritt uns in
späterer Zeit immer nur als Bauerndorf entgegen, das aber zunächst ein freies Bauerndorf
war und nur dem Fürsten unterstand.
Die nächste Urkunde, die Petschow nennt, befindet sich nicht in Petschow, sondern wird
im Mecklenburgischem Urkundenbuch (Band VII Nr. 4857) genannt und stammt aus dem Jahre
1327. Das Land Rostock war damals nach dem Tode des letzten schwachen Rostocker Fürsten,
Waldemars Sohn Nikolaus des Kindes (+ 1314) , unter dem zeitweilig sogar die Dänen im
Lande hausten, wenn die bei Wismar residierende Hauptlinie des Mecklenburger
Fürstenhauses gefallen.
Der damals regierende, sehr tüchtige Mecklenburgische Fürst Heinrich der Löwe
beherrschte also seit 1314 auch das Land Rostock, und muss ein gewisses Interesse für
dieses neu erworbene Land gehabt haben, denn im Jahre 1327 unternahm er eine Reise dorthin
und hat dabei auch Petschow besucht und sich wohl des Aufblühens dieses Ortes erfreut,
denn am 13.August datiert ist "Petzekow, am Tage Hippolits, das heißt 13.August
1327" Bezug auf Petschow hat der Inhalt der Urkunde leider nicht.
Unter dem Nachfolger des 1329 verstorbenen Heinrich des Löwen, seinem Sohne Albrecht,
ist die nächste Petschow betreffende Urkunde ausgestellt. Dieser Fürst war 1317 geboren,
kam mit 12 Jahren zur Regierung, und stellte diese Urkunde am 14.Februar 1334 in Wismar
aus, zu einem Zeitpunkte also wo er noch nicht 17 Jahre alt, also wohl noch unmündig war,
so dass zu vermuten steht, dass er persönlich damit wenig zu tun hat, sondern
dass irgend
welche, leider nicht feststellbaren Persönlichkeiten in der vormundschaftlichen Regierung
ihre Ausstellung veranlassten. Es ist dies die schon genannte Urkunde von 1334, die die
ältere Urkunde Waldemars vom Jahre 1281 in vollen Wortlaut wiedergibt und in vollem
Umfang von neuem bestätigt.
"Es ist unserer Wille" heißt es darin, "diesen Brief zu erneuern, so
ratifizieren und bestätigen wir den anwesenden alles oben darin ausgesprochene". Als
anwesende Zeugen werden darin mehrere Ritter, die mit Petschow offenbar nichts zu tun
haben und der Recktor der Kirche zu Warnemünde, Gottschalk, genannt Wir ersehen aus
dieser, in Petschow erhaltenen Urkunde, dass Petschow damals, 1334, jedenfalls noch ein
freies Fürstliches Bauerndorf war, aber die ausdrückliche Erneuerung der in der Urkunde
von 1281 ausgesprochenen freien Rechte Petschower sieht darnach aus , als ob diese Rechte
damals angefochten waren. Dies führt auf die Vermutung, dass die umwohnenden Ritter
damals schon bestrebt waren, das Bauerndorf unter ihre Herrschaft zu bringen, und die
ausdrückliche Erneuerung der Petschower Freiheitsrechte die Petschower hiergegen
schützen sollte.
III. Die Familie Preen
Im Anfang des 14. Jahrhunderts tritt im Petschower Kirchspiel eine Familie auf, die
sich hier bald stark ausbreiten und eine gewisse Bedeutung für die weitere Geschichte der
Petschower Kirche und des ganzen Kirchspiels gewinnen sollte, die Familie von Preen , in
alter Zeit sehr willkürlich auch Preen und Prehen geschrieben.
Das auch in der Petschower Kirche mehrfach angebrachte Wappen zeigt drei
"Pfriemen", welches Wort damals altplatdeutsch "Preem oder Prenn"
gesprochen wurde. Ob die Preens in grauer Vorzeit vielleicht das Schusterhandwerk
betrieben,oder einer von ihnen sich vielleicht einmal in der Not mit einem Pfriemen
verteidigte und zur Erinnerung daran dies Schusterwerkzeug in sein Wappen aufnahm ist
unbekannt; jedenfalls führen sie dies Wappen seit ältester Zeit.
Als erstes wird in einer Urkunde vom 11. November 1312 (Mecklenburger Urkundenbuch Bd.
V Nr. 2828) Hinrich Preen genannt, der auf Bandembtorff wohnt und in dieser Urkunde von
König Erich von Dänemark, der damals während der Wirren unter Nikolaus dem Kinde
zeitweilig die Rostocker Umgebung beherrschte, mit Wenendorf, Todendorf, Wendisch Zepelin
und Volkenhagen belehnt wird. Da Erich von Dänemark erst 1311 in Mecklenburg einbrach und
Hinrich von Preen 1312 schon Badmenstorf besitzt, hat er dort wohl schon länger gesessen.
Badmenstorf, in alter Zeit meist Badmerstorpe genannt, ist unser heutiges Bandelstorf, das
jedenfalls mit dem wendischen Eigennamen Bademir (Bandemer) zu sammen hängt und wohl auch
wendischer Herkunft ist. Wir müsse hier bemerken, dass ein ritterlicher Hof um 1300 nicht
dasselbe war wie ein späteres Rittergut. Die Höfe der Ritter jener Zeit, die alle zum
Kriegsdienst verpflichtet waren, bestanden meist nur in einer Burg und einem anliegendem
Gelände, das nicht viel größer als eine Bauernhufe war und nur zum Unterhalt der
Ritterfamilie diente. Außerdem hatten die Ritter meist auch von sich aus Bauern im
Umkreis ihrer Burg angesiedelt, die damals meist noch freie Bauern waren, dem Ritter aber
gewisse Abgaben, ursprünglich in Korn, später in Geld, liefern mussten .
Die Abgaben dieser Bauern bildeten die sonstigen Einnahmen des Ritters, der davon seine
recht teure Kriegsausrüstung, Waffen, Pferde und Knechte, bestreiten musste. Bei damals
recht wechselnden Wirtschaftsverhältnissen suchten nun die Ritter recht viele Bauern in
Abhängigkeit von sich zu bringen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. Zu diesem Zweck wurden
oft Einnahmen aus bestimmten Bauernstellen an andere Ritter teilweise oder ganz
verpfändet und dann erwarb der Ritter durch Erbschaft oder Pfändung andere Bauern in den
umliegenden Dörfern, so das der Besitz der Bauernländereien, deren Oberherr der Ritter
war, sehr zerstreut lag, und viele Bauerndörfer eine ganze Reihe verschiedener Oberherren
hatte. Diese Verhältnisse begegnen uns in den genannten Petschower Urkunden oft und
mussten daher beim Auftreten des ersten Ritters in unserer Gemeinde kurz dargelegt werden,
damit sie nachher verständlich sind. Aber der Ritter suchte auch, vom Landesherren noch
mit neuem Höfen belehnt zu werden, meist wohl, um damit seine zahlreichen Kinder zu
versorgen. So erlangte denn unser Heinrich Preen 1312 vom Dänischen König, dessen Partei
er in den Kämpfen dieser Zeit wohl gehalten haben wird, die Belehnung mit vier weiteren
Höfen. Davon verblieb Wehnendorf dauernd im Besitz der Familie und der Hof zu Wehnendorf
tritt später noch oft in den Urkunden auf, während Todendorf (heute Teutendorf),
Wendisch Zepelin und Volkenshagen der Familie bald wieder verloren gegangen zu sein
scheinen, da sie später nie mehr als Preenscher Besitz genannt werden. Doch erscheinen
die Preens von jetzt an häufig auch in den Urkunden des Urkundenbuches (Mecklenburg), und
wir merken, daß sie bald ein aufblühendes, weit verzweigtes Geschlecht sind. 1327 werden
4 Brüder Preen auf Bandelstorf genannt. Gottschalk, Heinrich Conrad und Gosekin, von
denen sich nicht feststellen lässt, ob der derselbe ist wie 1312, oder ob die 4 schon
seine Söhne sind. 1338 erscheint urkundlich ein Johann Preen, Sohn des verstorbenen
Gottschalk, zu Bademerstorp, der noch 1339 und 1347 zusammen mit seinem Bruder Goswin
genannt wird, während 1349 2 Brüder Gottschalk und Heinrich Preen auf Bandeltorp
auftreten . Wir sehen, die Preens auf Bandelstorf sind zahlreich, aber die genauen
Verwandschaftsverhältnisse der einzelnen sind beim lückenhaften Quellenmaterial leider
nicht mit Sicherheit festzustellen. Auf Wehnendorf wird 1339 eine Witwe Gisela des
Gottschalk Preen mit ihren Söhnen Heinrich, Conrad und Arnold genannt, während 1349
Heinrich Preen auf auf Wehnendorf, offenbar ihr ältester Sohn, erscheint. Hundert Jahre
darauf wird 1439 aber auch ein Heinrich Preen auf Gubkow genannt, einen ritterlichen Hof,
der noch 1347 im Besitz eines Henning Svetzin war, und um 1400 von einem Preen erworben
sein muß. 1451 erscheint urkundlich ein Jochen Preen, 1485 ein Cord Preen und 1546 ein
Laurentius Preen auf Gubkow; auch auf diesen Hof haben sie sich dauernd niedergelassen.
Aber die Familie Preen hat damals zeitweilig noch mehr Höfe besessen. 1439 wird ein
Hinrich Preen auf Ridsenow, 1459 ein Heinrich Preen auf Spotendorf, 1451 ein Goslef Preen
zu Repelin und 1540 ein Volrath Preen zu Schorsow genannt, während noch 1605 einer auf
Wendtorf sitzt. aber diese Höfe scheinen sich nur im vorübergehenden Besitz der Familie
befunden zu haben, während sich Bandelstorf, Wehnendorf (seit 1312) Gubkow (seit etwa
1400) dauernd im Besitz der Familie hielten. Aber die Preens erwarben allmählich auch
weitgehenden Besitz in den umliegenden Bauerndörfern. Schon 1339 ( MUB Bd. VII Nr. 5927)
erwarb die Wehnendorfer Linie, Rechte in einem Teil von Niekrenz, das damals ein
Bauerndorf war, und im 15. Jahrhundert, wo die Ritterschaft auf allen möglichen Wegen,
Verleihung durch den Herzog, Kauf oder Raub, ihre Rechte über umliegende Bauernschaft
erweiterte, ist ihr Bauernbesitz zahlreich, ohne dass sich seine Herkunft im einzelnen
nachweisen lässt. So besaß ein Preen 1439 größere Anteile an den Bauern in Schlage,
Sieden - Gubkow (einem bei Hohen - Gubkow = Gubkow gelegenen Bauerndorf), Kockendorf (dem
heutigen Lieblingshof), Godow und Dummerstorf,1460 solche in Bandelstorf, Godow, Schlage,
Gubkow, Kockendorf Wehnendorf, Niekrenz Vietow und Dummerstorf. 1481 verpfändet ein Preen
gewisse Einkünfte aus 9 Bauernstellen in Schlage, so daß sich damals der größte Teil
dieses Dorfes mehr oder weniger in Abhängigkeit von den Preens befunden haben
muss. Und
noch 1540 hat ein Gubkower Preen Anteile in Wendorf, Wendischhof und Gresendorf. So war
der Gesamtbesitz der Preens am Ausgang des Mittelalters ein bedeutender. Im Petschower
Kirchspiel besaßen sie dauernd die Höfe "Bandelstorf" und "Gubkow"
und schließlich die Oberherrschaft über die meisten Bauern in Gudow, Kockendorf, Schlage
und Sieden - Gubkow, und außerhalb des Kirchspiels dauernd den Hof Wehnendorf, zeitweilig
noch mehrere weitere Höfe und Anteile an den Bauernschaften in Niekrenz, Vitow und
Dummerstorf. Im Kirchspiel waren ihnen nicht zugehörig das Bauerndorf Göldenitz, das
schon sehr früh in den Besitz des 1260 gegründeten St. Jürgens - Hospitals zu Rostock
gelangt sein muß, ferner Pankelow, dessen Hof einer anderen Ritterfamilie gehörte,und
endlich das Pfarrdorf Petschow, das scheinbar lange ein selbständiges Bauerndorf blieb
und erst verhältnismäßig spät unter die Herrschaft eines anderen Rittergutes gelangte,
dazu das damals an der Kösterbeck liegende alte Bauerndorf Wolfsberg.
IV.Der Ausbau der Petschower Kirche und die Stiftung der
Vikarie
Kehren wir nach dieser Abschweifung zur Familie Preen nach Petschow zurück, so finden
wir, dass die Kirche inzwischen weiter ausgebaut worden ist. Um 1280 -1290, also
jedenfalls noch zu fürstlicher Zeit, ist der Chor, der einen fortgeschritteneren
gotischen Spitzbogenstiel aufweist an das Mittelschiff angebaut worden. Er hat einen
besonders hübsch ausgeführten Ostgiebel, der mit lang ausgezogenen gotischen so
genannten
"Blenden" und einem Kreuz in der Mitte geschmückt ist. Ähnliche Giebel weisen
eine ganze Reihe von fürstlichen Kirchen in der Umgebung auf (Kessin, Sanitz usw.) und
diese alle stammen dem Urteil Sachverständiger aus der Zeit um 1280 - 1290.
Man gewinnt daraus den Eindruck, dass ein Fürst des Landes damals einen
kunstverständigen, namentlich leider nicht bekannten Architekten mit dieser sehr solide
ausgeführten und bis heute schön erhaltenen Ausschmückung der Kirchengiebel unserer
Gegend beauftragt hat.
In Petschow ist damals aber auch der Westgiebel der Kirche, der heute unter dem später
gebauten Turm verborgen, aber im Turm noch deutlich zu erkennen ist, mit einem ganz
ähnlichen blenden geschmückten Schmuckgiebel versehen worden. Dieser Westgiebel mag
ursprünglich ganz schlicht gehalten gewesen sein, aber man empfand wohl seine
Schmucklosigkeit, als der Ostgiebel so hübsch gestaltet wurde und baute ihn in ähnlicher
Weise aus.
Eine Neuerung für die Kirche ist es jedenfalls, dass in einer Uhrkunde von 1347 (MUB
Bd.X Nr. 6769) zwei Geistliche zu Petschow als Zeugen erschienen. Es ist dies eine
Verkaufsurkunde vom 07.Juni 1347 über ein Moor bei Gubkow an das Kloster Doberan, das
damals dicht hinter Güstrow liegende Prangendorf besaß. Als Zeugen werden in dieser
Urkunde u.a. genannt 2 Preens auf Bademerstorp (b Gosekin und Johannes), dann "
Marquardus plebanus in Petzekowe et Goschalcus vicarius ibidem presbiteri " d.h. der
Pfarrpriester (Pfarrherr) Marquard zu Petzecow und Gotschalk der dortige
Vikaryenpriester,
beides Geistliche. Ein Vikaryenpriester war in der Regel ein Geistlicher, der den Dienst
an einem Nebenaltar der Kirche versah, wie solche damals in den katholischen Kirchen
häufig waren. Solch einen Nebenaltar verdankte seine Entstehung meist einer besonderen
Stiftung, er war einem besonderen Heiligen oder einem so genannten "Mysterium"
(Glaubenswunder) geweiht. An ihm wurden besondere Gottesdienste, meist mit Fürbitten für
die Stifter verbunden, abgehalten. Für diesen Dienst wurde dann ein besonderer
Geistlicher angestellt, und das war in Petschow der Vikaryenpriester Gottschalk, der 1347
genannt wird, und der Altar und auch die ganze Stiftungwerden kurz die "Vikare"
der Priester daran der "Vikar " genannt.
Mehrere Urkunden unseres Petschower Pfarrarcivs setzen uns nun in die Lage, feststellen
zu können, wer diese Vikare gestiftet hat und wem sie geweiht war. Wir haben eine
Urkunde vom Jahre 1366, die den Ankauf von Land durch den Gottschalk Preen, "Ritter
zu Bademerstorpe" bestätigt für seine Vikare in der Kirche im Dorf Petschow, die er
begründet und eingerichtet hat. Die Vikare ist also vom Ritter Gottschalk Preen im nahe
gelegenen Bandelstorf gestiftet worden, und da 1347 schon der Vikaryenpriester Gottschalk
genannt wird, so muss die Stiftung schon früher, also etwa um 1340, stattgefunden haben.
Gottschalk Preen könnte derselbe sein, der schon 1327 urkundlich auftritt, aber es kann
auch ein Sohn oder Enkel von ihm sein, denn da der Vikaryenstifter noch 1366 lebt möchte
in ihm eher ein jüngeres Glied der Familie vermuten, vielleicht den selben, der noch 1398
im Zusammenhang mit der Vikare als "der alte Götzke Preen zu Bademerstop"
zusammen mit seinen Söhnen genannt wird, damals also wohl ein Greis von 70 - 80 Jahren
war, und die Vikare, für die er sei Leben lang treu sorgte, als noch junger Mann
gestiftet haben mag. Die Urkunde von 1366, der wir die interessante Nachricht der
Vikaryengründung durch Gottschalk Preen verdanken, ist am 17. Oktober 1366 in Rostock
datiert, wo sich also die Beteiligten zum Abschluss dieses wichtigen Vertrages
versammelten. Darin verkauften 2 Brüder, Gothan und Arnold Stoyslef zu Pankelow dem
Gottschalk Preen 9 Morgen Landes im Dorf Pankelow, "die bisher Hinrich Kahlenberd in
Gebrauch gehabt", also offenbar bisheriges Bauernland, für seine Vikare "zum
Gebrauch seines Vikaren der zu Zeit diese Vikare verwaltet".
Gottschalk Preen hat demnach den Vikaren zunächst offenbar etwa 25 Jahre lang
privat im
von sich aus besoldet, hält es aber jetzt doch für besser, wohl für den Fall seines
eigenen Todes, den Unterhalt des Vikaryenpriester durch Ankauf eines Landstückes
sicherzustellen, dessen Erträge den Vikaren zukommen sollen. Hier mag gleich bemerkt
werden, daß die Familie Stoyslef in dieser Urkunde erstmalig im Besitz des Hofes Pankelow
auftritt, der noch 1328 vom Herzog einem Vicko Smeker verliehen wurde (MBU Bd. VII
Nr.4967). Als erster Stoyslef wird im Urkundenbuch ein Gothan Stoysl 1329 - 1340 genannt,
der aus Rügen stammt und 1327 einen Teil von Bussewitz verkauft, derselbe wird als Zeuge
noch 1335 und 1340 genannt. Die Brüder Gothan und Arnold, die 1366 das Land verkaufen,
sind offenbar noch junge Leute, denn sie vollziehen den Verkauf "mit ausdrücklichem
Rat und Einverständnis unseres Oheims Nikolaus Stoyslef" könnten demnach Söhne des
1329 - 1340 genannten Gottan Stoyslef sein. Sie haben Pankelow wohl seit etwa 1350
besessen , und im Besitz dieses Gutes hielt sich die aus Rügen stammende Familie dann
etwa 400 Jahre lang. Bemerkenswert erscheint vielleicht noch dass die 9 Morgen, die die
Pankelower 1366 verkaufen offensichtlich vom lande eines Bauern genommen werden, ob und
wie dieser entschädigt wurde, wird nicht erwähnt. Jedenfalls maßten sich die Ritter
damit schon eine sehr weitgehende Verfügungsmacht über das Land ihrer Bauern an.
Dass
die Bauern "gelegt" wurden ist ein Vorgang, der seit etwa 1400 in Mecklenburg
häufig ist. Die Hofwirtschaften werden mit der Zeit allmählich erweitert.
V. Weitere Fürsorge für Kirche und
Vikare
Daß die Petschower Kirche in dieser Zeit in mannigfacher Weise mit Stiftungen bedacht
wurde, dafür haben wir noch weitere interessante Zeugnisse. man dachte auch höheren
Ortes an sie. In Schwerin, zu dessen Bistum ja auch Petschow gehörte saß damals der
Bischof Andreas (1348 - 1355 oder 56) auf den Bischofsstuhl, der wegen entwendeter
Ländereien mit der Familie von Bülow in heftigen Streit geraten war und sich deswegen
offenbar persönlich an den damaligen Wohnsitz der Päpste, nach Avignon in Frankreich
begab, um dort - übrigens mit Erfolg - eine Entscheidung des Papstes Innocenz VI. Zu
erwirken. Es war dies eine Zeit starker Verweltlichungen der katholischen Kirche, wo das
Papsttum in völlige Abhängigkeit von den Königen Frankreichs geraten und darum für
fast 70 Jahre nach Avignon übersiedelt war, um von hier aus mit außerordentlicher
Geschäftstüchtigkeit die damals gerade im Ansteigen begriffene und gutes Geld
einbringende spätmittelalterliche Frömmigkeit, die später von Luther so scharf
verurteilte Ablass - und Heiligenverehrung, zu betreiben. Unzählige Priester und
Bischöfe aus der ganzen Christenheit reisten daher nach Avignon, um hier vom Papst neben
anderen wichtigen Geschäften auch irgend welche spezielle Zusicherungen über
einträgliche Ablassbestätigungen für ihre Kirchen und Heiligenbilder zu erhalten. Zu
diesen gehörte also 1355 auch der Bischof Andreas von Schwerin. Neben seinem
Hauptgeschäft, der Schlichtung des Landstreits mit den Bülows, hat er hier aber auch
noch anderes betrieben, und unter anderem auch einen besonderen Ablass für die Besucher
der Kirche zu Petschow erwirkt. Warum er sich gerade für die abgelegene Petschower Kirche
so interessierte, wird sich wohl nie ganz klar stellen lassen. Ob der damalige Petschower
Pfarrherr ihn speziell für unsere Kirche interessierte oder wer sonst, lässt sich nicht
feststellen. Zwar scheint es ihm nicht gelungen zu sein, den Papst selbst für dies
Unternehmen zu interessieren, aber es fanden sich dort ganze 12 Kollegen von ihm,
Bischöfe aus Italien, Polen und Spanien, die zufällig in Avignon anwesend und bereit
waren, von sich aus einen Ablassbrief für die Petschower Kirche auszustellen. Dieser
Brief ist am 27.April 1355 zu Avignon ausgestellt. Das Original befindet sich im
Mecklenburgischem Haupt- Archiv in Schwerin, doch besitzt das Petschower Pfarrarchiv
mehrere beglaubigte Abschriften. die 12 Bischöfe sprechen darin den Wunsch aus,
"dass die zu Ehren des Heiligen Apostels Bartholomäus zu Petschow im Bistum Schwerin
gestiftete Kirche mit entsprechenden Ehrungen aufgesucht und von den gläubigen Christen
gemeinsam verehrt werde". Sie erlassen daher unter Berufung des päpstlichen Stuhles
"allen wahrhaft Bußfertigen, die ihre Sünden bekennen und zur Andacht, zum Gebet
und zur Pilgerschaft die besagte Kirche und die Altäre darin besuchen" "vierzig
Ablasstage von den ihnen auferlegten Bußübungen".
Diese Erklärung ist insofern interessant, als darin "die Altäre" in der
Kirche genannt werden, der Bischof Andreas also neben dem Hauptaltar des St. Bartholomäus
darin, sehr wohl den ja erst kürzlich gestifteten Vikaren - Altar kannte. Außerdem ist
wichtig, dass die Kirche durch den Hinweis auf die "Pilgerschaft" zu einer
so genannten "Wallfahrtskirche" erklärt wird. d.h. die Gläubigen der ganzen
Umgegend werden aufgefordert, zu dieser Kirche zu pilgern, weil ihr Besuch mit einem
besonderen Sünden - Ablass verbunden ist. Als geeignete Tage zu Pilgerschaft werden dann
so ziemlich allen höheren christlichen Feste aufgezählt, darunter aber besonders auch
das damals erst kürzlich eingeführte Fronleichnamsfest. Dann folgen die Heiligenfeste,
von denen besonders die Marienfeste, die Feste des Hl. Bartholomäus (Kirchweihfest) und
der anderen Apostel, dann aber die der Heiligen Stephan, Laurentius, Martin, Nikolaus,
Maria Magdalena, Katharina und Magareta, besonders genannt werden. Der Ablass soll allen
zu Gute kommen, die Kirche und den Kirchhof andächtig besuchen und an den Gottesdiensten
teilnehmen, dann aber auch denen , die für den Bedarf der Kanzlei , der Beleuchtung und
der Ausschmückung "tätig sind" oder die in ihren Testamenten oder sonst der
Kirche Geld, Silber, Kleidung Bücher, Kelche oder etwas anderes, was die Kirche braucht
schenken oder vermachen. Der Bischof Andreas, von dem am Schluss des
Ablassbriefes
ausdrücklich gesagt wird, er habe "dieses Schreiben erreicht und bestätigt".
Stellte zwei Tage darauf zu Avignon am 29.April 1355 eine feierliche Bestätigung dieser
Ablaßurkunde aus, die sich merkwürdiger Weise im Original im Petschower Pfarrarchive
befindet, in Schwerin aber nicht. Der Bischof hat diese Bestätigung gleich in Avignon
ausgestellt und wohl durch irgend eine Gelegenheit direkt nach Petschow geschickt. Aber er
ist bald darauf (1355 oder 1356) gestorben, vielleicht noch in Avignon. Der feierliche
Ablassbrief der 12 Bischöfe gelangte wohl erst nach seinem Tode nach Schwerin und wurde
wohl erst später veröffentlicht, denn das Original ist hier mit einer anderen,
inhaltlich übrigens fast Gleichlautenden Bestätigungsurkunde seines Nachfolgers, des
1357 ernannten Bischof Albert von Schwerin, zusammengeheftet "gegeben zu Rostock 1357
am 20 Juli". Von Rostock aus wohin der Bischof wohl eine Inspektionsreise unternahm,
ist der Ablassbrief dann bestimmt nach Petschow und in die umliegenden Kirchen geschickt
worden, um dort alsbald verlesen zu werden. Wir sehen, dass dieser Ablassbrief von 1355
die Kirche zu einer Wallfahrtskirche machen d.h. möglichst viele Gläubige aus weitem
Umkreis dorthin ziehen wollte und dann am Schluss diese Gläubigen sehr unverblümt unter
dem Versprechen des Ablasses zu großzügigen Geschenken und Stiftungen zum besten der
Kirche aufforderte. Und da interessiert uns natürlich die Frage , ob und in welchem
Umfang dieser berühmte Ablassbrief seinen Zweck erreicht hat. Über den ersten Punkt
lasst sich leider nicht viel feststellen, denn in welchem Umfang unsere Kirche
tatsächlich Wallfahrtskirche geworden ist , darüber habe ich in den weiteren, in
Petschow erhaltenen Urkunden nichts feststellen können. Sehr groß scheint aber der
Wallfahrtsbetieb hier nie geworden zu sein, sonst hätten sich in unsere Urkunden doch
irgend welche Spuren davon erhalten. Nicht so erfolglos scheint es mit dem zweiten
wichtigen Punkt ergangen zu sein, denn es lassen sich aus der nächsten Zeit eine Reihe
von bedeutsamen Stiftungen für die Kirche nachweisen, bei denen sich allerdings nie genau
feststellen lässt, dass sich durch die Ablassverheißungen unseres Briefes der 12
Bischöfe hervorgegangen sind, die aber vielleicht damit zusammenhängen mögen .
Da ist zunächst die bemerkenswerte Tür zu einem in der Ostwand des Altarchors
befindlichen Sakramentshäuschen zu nennen, das zur Aufbewahrung der geweihten
Abendmahlselemente (Brot und Wein) bestimmt war. Dies Sakramentshäuschen gehört zum
Hauptaltar, neben den es sich befindet. Die berühmte Tür, kunstvoll in Eichenholz
geschnitzt wird deswegen gerade heute von Kunstkennern so bewundert., weil sie aus einer
Zeit stammt, aus der sich nur sehr wenig ähnliches Schnitzwerk erhalten hat, wie man
meint, aus der Mitte des 14. Jahrhunderts um 1350 - 60, also gerade aus der Zeit unseres
Ablassbriefes. Die Tür zeigt das Bild des Gekreuzigten in schmerzhaft gebogener Stellung,
darüber einen ornamentalen Bogenschmuck und Kelch und Oblaten, darunter aber - sehr
sorgfältig geschnitzt - das Preensche Wappen. Es kann demnach kein Zweifel bestehen, daß
diese Tür von einem Preen gestiftet worden ist, möglicher Weise von dem selben
Gottschalk Preen, der kurz vorher die Vikarie stiftete. Aber es kann auch sein,
dass sich
mehrere Mitglieder aus dieser Familie zusammentaten, um der Kirche diese schöne Tür zu
stiften, die bestimmt sehr teuer war und an der jedenfalls ein anerkannter Künstler lange
gearbeitet hat. Etwa aus der selben Zeit muss aber auch der Turm stammen, der der Kirche
im Westen vorgesetzt wurde, dadurch leider den hübschen Westgiebel verdeckte, aber an
sich ein mächtiges Bauwerk ist. Wohl sind die Außenwände etwas ungefüge, weniger
sorgfältig gearbeitet als die des älteren Langschiffes, aber die Mauen sind von
gewaltiger Dicke, über 2 Meter dick, und waren wohl ursprünglich dazu gedacht, einen
viel höheren Turm zu tragen. Dass man auf dieses mächtige Mauerwerk schließlich nur
einen recht niedrige Haube zur Aufnahme des Glockenstuhls setzte, und keinen hohen
Turmhelm, mag mit dem Mangel an Geldern zusammengehangen haben, denn dieser Turmbau hat
bestimmt schon große Summen verschlungen.
Ob, wie die Petschower Überlieferung will, dieser Turm einmal viel höher gewesen,
dann aber abgebrannt und viel niedriger wieder errichtet ist , scheint mir nach dem
Zustande des sehr stabilen Balkenwerks in der Turmhaube recht zweifelhaft, nachweisen
lässt sich darüber nichts. Dieser Zeit gehören aber auch die mächtigen Glocken an,
für die ja der Turm errichtet war. Zwar sind von den ursprünglichen 3 Glocken! 2 später
zersprungen, umgegossen und schließlich in den beiden Kriegen abgeliefert und damit
verschwunden. Aber die größte und altertümlichste hängt noch heute im Turm. Sie hat
die lateinische Inschrift: O rex glorie PX veni cum pace ("o König der Ehren,
Christus komm in Frieden") und daneben die Zeichen der 4 Evangelisten. Diese
Inschriften zeigen den Stiel des 14. Jahrhunderts, die Glocke muss also aus der Zeit des
Turmbaus stammen. Wohl berichtet die Sage, diese Glocke hätte ursprünglich in der
Kapelle beim Teufelsmoor unweit Vietow gehangen, sei bei deren Abbruch erst im Moor
versunken und dann nach Petschow gebracht worden. Aber es erscheint doch sehr zweifelhaft,
ob dieser Sage irgend ein geschichtlicher Kern zu Grunde liegt, denn unsere Glocke ist
für eine Kapelle viel zu groß, und die Kapelle bei Vitow ist nachweislich erst Mitte des
16. Jahrhunderts abgebrochen worden. So erscheint es mir doch weit wahrscheinlicher,
dass
diese Glocke gleich bei der Errichtung unseres Kirchturms angeschafft und dort aufgehängt
worden ist. Turm und Glocken bedeuteten jedenfalls eine gewaltige Aufgabe, dass die
Verwendung eingegangener größerer Stiftungen dafür sehr wahrscheinlich ist. Aus der
Zeit bald darauf nach dem Urteil der Kunstkenner, stammt aber auch die berühmte, auch bis
heute erhaltene Ausmalung der Gewölbe unserer Kirche, die etwa 1370 - 1400 anzusetzen
ist. Das Gewölbe über der Orgel enthält Darstellungen des Gerichts, der Auferstehung,
der Hölle (sehr drastisch) und eine Heiligenlegende, das mittlere Gewölbe zum Altar hin
Abbildungen der Geschichte Jesu. Dazwischen stehen in den Gewölbe - Zwickeln heiligen -
Gestalten, und zwar dieselben Heiligen, deren Anrufung im Ablassbrief besonders empfohlen
wird :Stephan, Martin und Nikolaus, daneben noch Paulus und Jacobus, zwei Apostel, deren
Anrufung der Ablassbrief allgemein empfiehlt. Von den empfohlenen weiblichen Heiligen ist
Maria Magdalena bei der Auferstehung abgebildet, unten die Hl. Katharina (mit dem Buch)
und die dritte (mit der Krone) müsste die Hl. Magerte, eine ehemalige Königin von
Schottland sein. Über der Orgel sind noch der Hl. Bartholomäus mit dem Scheermesser (der
Titelheilige der Kirche) und der Heilige Laurentius mit dem Rost, den auch der Ablaßbrief
empfiehlt, abgebildet. Wegen der gleichen Heiligen, deren Anrufung im
Ablassbrief
empfohlen wird und die bald darauf in der Kirche abgebildet werden, möchte ich doch einen
Einfluss des Ablassbriefes auf die Frömmigkeits- - Pflege in der damaligen Petschower
Kirche annehmen. Auch bei dem umfangreichen und bestimmt sehr kostspieligen Werk der
Kirchenausmalung sind, wie beim Turmbau, sicher besondere Stiftungen und Vermächtnisse
anzunehmen, so dass der Ablassbrief von 1355 hierhin doch seine Früchte getragen zu haben
scheint. Ein Dreizack artiges Gerät in der Hand eines Engels am Gewölbe zeigt eine
gewisse Ähnlichkeit mit dem drei Pfriemen im Preschen Wappen und ließe sich dahin
deuten, dass auch die Ausmalung von den Preens gestiftet ist.
An sich ist das schon wahrscheinlich, aber doch nicht ganz sicher. Urkunden über
derartige Stiftungen haben sich leider nicht erhalten. Nur eine Stiftung fällt noch ins
14 Jahrhundert, ins Jahr 1398, für die die Stiftungsurkunde in unserem Pfarrarchiv
erhalten ist, und diese betrifft wieder die Petschower Vikarie. Diese Stiftung aber geht
Mal nicht von einem Preen aus, sondern von einem schlichten Bauern aus der Gemeinde, dem
Godower Bauern Hinrich Bathcke . Sie ist am Sonntag nach dem Fronleichnamstage, den 9.
Juni 1398 datiert, und darin stiftet Hinrich Bathcke "mit dem rade und der gunst
mines Dorpherren Gottschalks van dem Hagen" 2 genau beschriebene Landstücke, deren
Pachterlös" zur besseren Erhaltung des Lichtes, das vor dem Heiligen Leichnams -
Altar in der Kirche zu Petschow brennt und dortselbst von der Bruderschaft des Heiligen
Leichnams verwaltet wird. Damit haben sich die Vorsteher dieser Bruderschaft einverstanden
erklärt. Sollte aber diese Bruderschaft eingehen, so soll die Einnahme zum Besten des
Hauptaltar der Kirche ("mines Herren St.Bartholomäus,des Hauptherren daselbst zu
Petschow") verwandt werden. Es kann kein Zweifel unterliegen, dass mit dem hier
genannten Hl. Leichnamsaltar der uns bekannte Altar der Preenschen Vikari gemeint ist,
denn einen anderen Nebenaltar hat es unseres Wissens in Petschow nicht gegeben, und auch
die Verwendung dieser Stiftung für den Haupt - Altar, falls der Altar des Hl. Leichnams
eingehen sollte, spricht hierfür. Wir erfahren hierdurch also, dass der
Vikaryenaltar der
Preens dem "Hl. Leichnam" geweiht war. Nun ist die Verehrung des "Hl.
Leichnams" oder "Fronleichnams" erst im Mittelalter aufgekommen. Als damals
die Lehre von der Verwandlung des Brotes bei der Abendmahlsfeier in den Leib des Herr
entstand, hatte man das Bedürfnis, diese Verwandlung, dies "Mysterium" (=
Glaubensgeheimnis) durch besondere Feiern zu verehren. So entstand das "
Fronleichnamsfest ", das schon 1264 vom Papst angeordnet wurde (Fron heißt
altdeutsch "Herr"), aber erst durch eine erneute Verordnung von 1311 der ganzen
Christenheit befohlen, und auf den Donnerstag nach Trinitatis festgelegt wurde. Die
Verehrung des Hl. Leichnams verbreitete sich dann sehr schnell und es entstanden
allenthalben Altäre, die zu Verehrung dieses Mysteriums, des Hl. Leichnams oder
Fronleichnam, bestimmt waren. So kann es uns nicht wundernehmen, dass auch Gottschalk
Preen den bald darauf (um 1340) von ihm gestifteten Vikarien - Altar zur besonderen
Verehrung des Hl. Leichnams bestimmte. Wir erfahren aber 1398, dass zur Pflege des Altars
sich inzwischen - wie vielfach auch anderswo - eine besondere "Bruderschaft des Hl.
Leichnams" gebildet hatte, die hier das zum Unterhalt des Lichts gestiftete Land
verwalten sollte. Uns werden 1398 sogar die Vorsteher dieser Bruderschaft mit Namen
genannt, Hermann Lübbe und Thideke Smede (wohl ein Schmied), scheinbar schlichte Leute,
die in Petschow ansässig waren. Zu Bruderschaft gehörten aber bestimmt noch mehr Leute,
außer Batheke selbst Hermann Lübbe und dem Schmied Thideke, auch bestimmt noch andere
Bauern der Gemeinde und sicher auch die Preens, von denen 3 am Schluß als Zeugen der
Stiftung angeführt werden "Olde Gotzeke pren" (vielleicht noch der Stifter der
Vikarie !) und Seine beiden Söhne, die Junker Hinrich und Henning Preen zu Bademerstorf.
Als letzten Zeugen seiner Stiftung nennt Hinrich Batheke den schon im Text genannten
Gottschalk von dem Hagen, der zur Bestätigung sein Siegel an den Brief gehängt habe und
wieder als "min Dörpherre" bezeichnet wird.
Der Dorfherr ist zweifellos der ritterliche Grundherr des Dorfes, und wir entnehmen
dieser Angabe, dass Godow damals wie vielleicht schon früher, ein ritterschaftliches Dorf
war, darüber wissen wir nichts näheres. Da aber der Name Gottschalk in der Familie Preen
später immer als Grundherren von Godow erscheinen, wäre es denkbar, dass auch dieser
Gottschalk ein Preen war, der zum Unterschied von anderen gleichnamigen Gliedern der
Familie "von dem Hagen" genannt wurde. Hingegen das ausdrücklich erwähnte
Siegel noch an dem Brief und wies es die bekannten Preenschen 3 Pfriemen auf, so ließe
sich das mit Sicherheit feststellen. Aber leider ist das Siegel längst zerfallen und
abgefallen, und damit bleibt die Persönlichkeit des nur einmalig hier auftretenden
Gottschalks von dem Hagen für uns ungewiss. Doch nennt der Brief noch zwei interessante
Zeugen "Olde Curt und junge Curt tulendorp genannt". Die Ritterfamilie
Thulendorf tritt in alten Dokumenten wiederholt auf. Sie hat ihren Namen ursprünglich
natürlich vom Hof Thulendorf erhalten, befindet sich aber bald auch im Besitz des großen
Hofes Lüsewitz. Diese Tulendorfs auf Lüsewitz sind etwa 100 Jahre später auch
Grundherren der früher - freien - Bauerndörfer,Petschow und Wolfsberg. Wie sie dazu
gekommen sind, ist nicht nachweisbar. Aber wir befinden uns um 1400 in einer Zeit, wo die
Bauern in Mecklenburg allenthalben ihre freie Stellung verloren und vielfach in
Abhängigkeit von den Rittern gerieten. Das geschah gelegentlich durch förmliche
Abtretungen der Hoheitsrechte (Gerichts - und Steuerrecht) seitens der damals nur
schwachen Herzöge, gelegentlich auch durch irgend welche Verpfändungen, aber zuweilen
auch durch brutale Waffengewalt. Nun wird der beiden Kurt Thulendorf, offenbar Vater und
Sohn, in der Urkunde von 1398 nicht genannt, aber da der Hauptzweig dieser Familie damals
in Lüsewitz saß, ist es doch wahrscheinlich, dass es sich dabei um Thulendorfs auf
Lüsewitz handelt. Wie aber kämen diese in Petschower Urkunden früher nie auftretenden
Thulendorfs dazu, als Zeugen bei der Aufstellung einer Stiftungsurkunde für die
Petschower Kirche herangezogen zu werden? Das hat doch wohl nur Sinn, wenn auch sie schon
etwas mit Petschow zu tun haben, und daher scheint es mir wahrscheinlich, dass die
Thulendorfs auf Lüsewitz schon um 1398 grundherrliche Rechte über das Bauerndorf
Petschow besaßen, und wahrscheinlich auch Mitglieder der Hl.Leichnamsbruderschaft waren.
Das ist die einzige urkundliche Andeutung darüber, wann Petschow, das 1334 jedenfalls
noch ein freies Bauerndorf war, in Abhängigkeit von den Herren von Thulendorf auf
Lüsewitz geriet. Das muss um etwa 1360 bis 1380 geschehen sein.
VI : Die letzten Stiftungen für die Vikarie
War in jener Zeit so, dass die Vikarienpriester, die den Dienst an den Vikarien, an den
Nebenaltären größerer Kirchen, versahen, meist ein sehr schwaches Gehalt dafür
bezogen. In den größeren Städten, wie in Rostock, wo es viele gab, suchten sie meist
gleichzeitig mehrere Vikariatsanstellungen zu erhalten. Trotzdem galten die Vikare als das
"Proletariat" der damaligen katholischen Geistlichkeit, die im Gegensatz zu den
meist glänzend dotierten Bischöfen, Domherren und Kirchenherren ein Jammerdasein
führten. In einem Dorf, wie Petschow, war für den Vikaren am Hl. Leichnamsaltar eine
zweite derartige Anstellung natürlich nicht recht zu haben, und seine Einkünfte mögen
daher, trotzdem der Stifter Gottschalk Preen 1366 noch die 9 Morgen aus Pankelow zur
Sicherung seiner Einkünfte gestiftet hatte, auch noch nach 100 Jahren recht mangelhaft
gewesen sein. Das empfanden auch die Stifter der Vikarie, die Bandelstorfer Preens wohl,
denn sie entschlossen sich 1440 zu einer bedeutenden Aufbesserung seiner Existenz, indem
sie ein besonderes Wohnhaus für ihn stifteten. Das Dokument hierüber ist im Petschower
Pfarrarchiv erhalten, und lautet in hochdeutscher Übersetzung - das Original ist in
altertümlichem Platt geschrieben - wörtlich so "Zu wissen sei, daß im Jahr unseres
Herrn 1440, die ehrbare Frau Tilse Preen, Laurentius Preens nachgelassene Witwe, wohnhaft
zu Petschow, persönlich in Rostock im Hause des Archidiakonus Jo ( hann ) Meynesti, in
seiner Gegenwart um ihrer Seelen Seligkeit und ihrer Vorfahren, wohl überlegt, und mit
Einwilligung ihrer Söhne, der Brüder Heinrich, Gottschalk und Otto Preen, und auch ihrer
Töchter, der Klosterfrau Gese, Gese Thulendorf und Hüme Bülow als Testament
unwiderruflich (erkläre)" Sie vermachte der Vikarie, die in der Kirche zu Petschow
besteht, wo die Belehnung Jo (hann) Taus den Kindern des Laurentius Preen zusteht, sofort
nach ihrem Tode das Haus, darin sie wohnte, mitsamt dem Hof und allem, was dazu gehört,
wie es in seinen Grenzen liegt, dazu die 2 besten Kühe, 8 Schafe, 4 Schweine, ein hohes
Bett mit aller Zubehör, 4 Kissen, 2 Laken und eine Decke ferner alle Hühner und Gänse,
die da sind wenn sie stirbt, Tische, Bänke Stühle und sonstigen Hausrat. Diese genannten
Güter soll der Vikarius nach ihrem Tode haben, und zu seiner Amtszeit so gebrauchen,
dass
er wenn er stirbt, diese Güter und die Wirtschaft seinen Nachfolgern zur Stelle lassen
kann, die nach ihm kommen und dort leben, damit sie ewig bei der Vikarie bleiben sollen,
wie es verschrieben ist .
Diese sehr großzügige Stiftung vermachte also dem Vikaren zu Petschow, der bisher
wohl beim Pfarrherrn oder einen Bauern sein Unterkommen suchen musste, ein vollständig
eingerichtetes Wohnhaus mit Hof und Garten und einem ausreichenden Viehbestand, so
dass
seine Lebenshaltung sich dadurch bedeutend verbesserte. Wann die wohltätige Witwe Tilse
Preen starb, so dass der Vikar tatsächlich in den Besitz all dieser Herrlichkeiten
gelangte, wissen wir freilich nicht, aber da sie mit ihren 6 hier genannten erwachsenen
Kindern gewiss schon einen Hochbetagte Witwe war, wird es nicht lange darauf geschehen
sein.
Das den Vikaren vermachte Haus lag am Südende des Dorfes, nahe der Kirche, und ist
nachher tatsächlich vom Vikaren bewohnt worden, da es später wiederholt unter der
Bezeichnung "Vikarienkaten" genannt wird. Zu evangelischer Zeit , als die
Vikarie einging, wurde es - wie wir sehen werden - als Witwenhaus für die Witwe des
Pfarrers benutzt, im 18.Jahrhundert ( 1765 ) einmal neu erbaut, aber schließlich 1857 an
das damalige Gut Petschow verkauft, das darin Wohnungen für Tagelöhnerwitwen
einrichtete. Dort steht dieser Nachfolger des 1440 gestifteten Vikarienkatens noch heute
und wird, wohl in Erinnerung an die alten Frauen, die früher dort lebten, im Dorf meist
"das Kloster" genannt.
Wer aber war die wohltätige Stifterin "Tilse Preen". Ihr damals schon
verstorbener Mann Laurentius Preen hat zweifellos zu Bandelstorfer Linie der Familie
gehört, denn der alte Bandelstorfer Gottschalk, wohl der Großvater von Laurentius, hatte
ja 100 Jahre früher die Vikarie gestiftet, und damit zweifellos auch das Recht erworben,
den Vikaren, für den er ja sorgte , einzusetzen, ihn nach damaligen Sprachgebrauch zu
"belehnen". Ein Laurenz Preen auf Bandelstorf kommt auch 1424 in einer
Schuldurkunde des Pfarrachivs vor. Und da in dieser Urkunde ausdrücklich gesagt wird,
dass die Belehnung (plattdeutsch "Lehnware") der Vikarie jetzt den Kindern des
Laurentius Preen zusteht, kann es kein Zweifel unterliegen, dass diese zur
Nachkommenschaft des alten Gottschalk Preen auf Bandelstorp gehören. dieser Familie
häufigen Seitenvererbungen, Verpfändungen und Täuschen ihre Wohnsitze später zum Teil
auch auf anderen Gütern gehabt haben, übten aber zweifellos ihr Recht der Besetzung
dieser Vikarie weiter aus. Sie hatten damit, wie man später ausdrückte, an der
Petschower Vikarie das Patronatsrecht und waren deren Patrone, die wohl auch den 1440
amtierenden Johann Tau eingesetzt hatten. Und noch ein weiterer Punkt interessiert an
diese Testament. Es fällt auf, dass die Witwe Tilse Preen ihren Wohnsitz in Petschow
hatte, während - wie früher schon erwähnt wurde - die Familie Preen in Petschow niemals
irgendwelche grundherrlichen Rechte ausgeübt hat. Dabei scheint das Wohnhaus der Tilse
Preen ja nur ein bescheidenes Häusjen, keine Ritterburg gewesen zu sein, denn eine solche
hätte sie bestimmt den Vikaren nicht vermacht. Man sieht sich da zur Annahme gezwungen,
dass die Kinder der Witwe für sie diesen bescheidenen Witwensitz gekauft hatten, damit
sie ganz in der Nähe der Kirche, für die sie zweifellos großes Interesse gehabt hat,
leben konnte, und damit wohl auch in der Nähe des Grabes ihres Mannes, wo wohl auch sie
ihre letzte Ruhe finden wollte.
Dabei fällt es auf, daß eine ihrer Töchter ja Gese Thulendorf hieß, also mit einem
Thulendorf vermählt war, wahrscheinlich mit dem damaligen Besitzer von Lüsewitz , den in
mehreren Urkunden (1451 und 1452) genannten Heydenreich Thulendorf auf Lüsewitz , der
damals wohl auch schon Grundherr von Petschow war. Das Entgegenkommen dieses
Schwiegersohnes mag die Errichtung dieses Witwensitzes für die alte Tilse Preen in
Petschow ermöglicht haben. Vielleicht hatte er als Grundherr auch den Grund und Boden
dazu geschenkt, während die Söhne für die Errichtung des Hauses Sorge trugen. Hierüber
haben sich leider keine Dokumente erhalten. Aber Haus und Grundstück müssen ihr als
Eigentum gehört haben, da sie sie sonst nicht der Vikarie hätte vermachen können. Doch
holte sie hierzu , wie das Testament ja hervorhebt, die ausdrückliche Einwilligung ihrer
6 Erwachsener Kinder ein, von denen ja die Söhne als Patrone der Vikarie (Inhaber dieser
"Lehnware") auch für die Aufbesserung des Gehaltes ihres Vikaren interessiert
gewesen sein müssen.
Und noch eine andere Stiftung der Preens für die Vikarie ist 30 Jahre später gemacht
worden, deren Stiftungsurkunde zusammen mit der bischöflichen Bestätigung sich im
Pfarrarchiv in besonders gut erhaltenem Zustande, sogar mit dem dar anhängenden Siegel,
erhalten hat leider aber inhaltlich manche Unklarheiten aufweist. Als Stifter nennen sich
gleich am Anfang : "Wi Hinrik, Kurd Laurens Otten Hinrik, Clawes geheten de
Preene". Es sind also 6 Preens, die diese Stiftung vollziehen, die gewiß nicht alle
Brüder sondern wohl auch Vettern oder Oheime und Neffen sind, aber leider ist nichts
über ihr Verwandtschaftsverhältnis und auch nichts über die Höfe, auf denen sie sitzen
gesagt, so dass sich nichts sicheres darüber sagen lässt, welche Zweige der damals weit
verbreiteten Familie Preen an dieser Stiftung beteiligt sind.
Hinrich und Otto könnten die Söhne der Tilse Preen von 1440 sein, die dem
Bandelstorfer Hause entstammen, aber der dritte dort genannte Bruder Gottschalk fehlt, er
wird 1439 in einer Urkunde genannt, könnte aber 1470 schon tot gewesen sein. Ein Curd
Preen wird 1451 und 1455 zu Gubkow genannt. Ein Laurentius Preen wird laut einer Urkunde
unseres Pfarrarchivs 1460 Vikar in Laage, ein Claus Preen wird 1451 auf Wehnendorf
genannt. In den Jahren 1439 - 81 erscheint in unsren Urkunden wiederholt ein Hinrich
Preen, der Bürger zu Rostock ist zugleich aber den Hof Wehnendorf besitzt, und ein
anderer Hinrich Preen besitzt 1451 Spotendorf, während 1485 wieder ein Otto Preen auf
Gubkow auftritt. Da wir aber von kaum einem dieser Preens mit Sicherheit feststellen
können, wie lange sie gelebt haben, so können wir leider auch nicht mit Sicherheit
feststellen, Besitzer welcher Güter die 6 Vettern Preens von 1470 waren, und auch nicht
ob das alle damals lebenden Preens waren. Das scheint fast wahrscheinlich, wenigstens
fühlten sich diese 6 Preens, unter denen vielleicht durch Zufall einige der damals
lebenden Vettern fehlten, als Vertreter der ganzen Familie, denn bei der Zuwendung der
neuen Stiftung an den Vikarienpriester, wird ausdrücklich betont, dieser Priester soll
"nach willen der Prenen" vom Kirchherren gewählt werden. Damit erscheinen nicht
nur die Bandelstorfer Preens, wie 1440, sondern "die Preene" d.h. Vertreter der
gesamten Familie als Patrone der Vikarie. Da sie alle hierfür stifteten, beanspruchen
alle Preens hier also ein Recht am Patronat, das man ihnen offenbar auch zugestand,
obgleich in der Bestätigungsurkunde des Bischofs merkwürdiger Weise das Patronat der
Preens an der Vikarie nicht ausdrücklich erwähnt wird, sondern nur gesagt, ein dazu
geeigneter Priester soll "durch den Pfarrherrn der Pfarrkirche zu Petschow eingesetzt
werden". Das "nach dem willen der Prene" wird darin nicht wiederholt. Die
Stiftung besteht in 30 Mark jährlicher Einkünfte für den Vikaren, die aus 9 den Preens
gehörigen Bauernstellen gezahlt werden sollen, 2 dieser Bauern liegen in Sieden - Gubkow,
dem bei Gubkow liegenden Bauerndorf, 1 ("Katenerbe genannt") in Hohen - Gubkow,
3 in Sclage und 2 in Dummerstorf. Beim ersten zahlungspflichtigen Bauern, Heinrich Schenk,
der 8 Mark zahlen soll, wird sein Dorf leider nicht genannt. Da er aber, wie ausdrücklich
erwähnt wird, auch die 9 der Vikarie (1366) gestifteten Morgen Landes in Pankelow in
Pacht hat, so ist anzunehmen, daß er in Bandelstorf oder Dummerstorf, die ja beide
Pankelow benachbart sind, lebt. Es fällt auf, dass hierbei keine Bauern in Kockendorf,
Niekrenz und Vitow genannt werden, da wir aus anderen Quellen wissen, dass besonders die
Wehnendorfer und Gubkower Preens dort auch Bauernbesitz hatten, aber da die Bauern, die
den einzelnen Rittern untertänig waren, weit verstreut in den verschiedensten Dörfern
lagen, so ist es natürlich auch möglich, ja nach dem oberen Wortlaut der Stiftung
wahrscheinlich, daß alle Preens dazu beigetragen hatten. Noch ein anderer Punkt im
Wortlaut der Stiftung ist merkwürdig : darin kommen die Ausdrücke "Vikar" und
"Vikarie" nämlich überhaupt nicht vor, die ja 1366 und 1440 gebraucht werden,
und auch der Hl. Leichnamsaltar, an der die Vikarie gebunden war, wird nicht ausdrücklich
genannt.
Aber es heißt : "diese Seelenmessenstiftung .... soll einem ehrlichen Mann, der
Priester ist , zur Nahrung dienen Dieser Priester , der nach dem Willen der Preens vom
Kirchenherrn gewählt wird, soll ...". Damit ist deutlich gesagt, dass dieser
Priester nicht der Hauptpriester selbst , sondern ein von diesem, dem
"Kirchenherren" eingesetzter Unterpriester ist, der speziell die in dieser
Stiftung genannten Funktionen ausüben soll, das aber war damals die Stellung eines
Vikaren. Auch der Bestätigungsbrief des Bischofs sagt "Es soll für diese Stiftungen
ein geeigneter Priester durch den Pfarrherrn der Petschower Kirche eingesetzt
werden". Ziemlich übereinstimmend werden die Pflichten dieses Priesters beschrieben,
wobei die bischöfliche Bestätigung noch bemerkt, "dass der Messedienst in unserer
Pfarrkirche zu Petschow in besserer Ordnung durchgeführt werden möchte". Daraus
gewinnt man den Eindruck , daß die Pflichten eines Vikars an der ja damals schon vor
über hundert Jahren gestifteten Vikarie in Unordnung geraten war oder strittig waren,
daß er sich vielleicht geweigert hatte, manche ihm vom Kirchenherren zugemuteten Aufgaben
zu vollziehen, und daß seine Pflichten daher anläßlich der neuen Stiftung neu geregelt
werden. Diese Pflichten sind: Er muss 3 mal in der Woche Messe lesen. 1. am Sonntag
während der Hochmesse, das waren so genannte "Stillmessen", die in den meisten
Kirchen während der Hauptmesse am Hauptaltar ("Hochmessse" ) an den
Nebenaltären halblaut gemurmelt wurden. Diese ausdrückliche Bemerkung zeigt deutlich,
dass der, Ort, an dem dieser Priester Messe lesen sollte, ein anderer als der Hochaltar
war, also ein Nebenaltar. 2. Am Montag "eine Messe für unser ganzes Geschlecht und
alle Christenseelen". Dies war eine ausgesprochenen Seelmessenstiftung "
Almisse". Man meinte ja in katholischer Zeit, daß viele Seelen im Fegefeuer
schmachteten, und dass ihre Qual dort abgekürzt würde, wenn man für sie
"Seelenmessen" lesen lies. So wollten die Preens auch zweifellos durch diese
Seelenmesse für ihre Seelen und die Seelen ihrer Vorfahren sorgen, für ihr ganzes
Geschlecht, und es ist sehr möglich, dass gerade diese Messe der Hauptzweck der neuen
Stiftung war, dass gerade darum die Vertreter der ganzen Familie Preen sich damals
zusammenfanden, um damit für das Seelenheil der Vorfahren und der ganzen Familie zu
sorgen. Vielleicht wurde diese Montagsmesse damals neu zu den Pflichten des Vikaren
hinzugefügt. In der bischöflichen Bestätigung wird diese Montagsmesse wohl genannt und
bestätigt, aber nur kurz "Messe für die Verstorbenen" genannt.
Es scheint, dass das Preensche Familieninteresse an der Sache dem Bischof nicht so sehr
am Herzen lag, da er es in seiner Bestätigung sowohl die Patronatsfrage, als die
offenbare Neustiftung der Familienmesse überging. 3. Am Donnerstage eine Messe zu Ehren
des Hl. Leichnams. Da an den Nebenaltären immer besondere Messen für den Heiligen oder
für das besondere Glaubensmysterium, dem dieser Altar geweiht war, abgehalten wurden, so
wird es durch die Namhaftmachung dieser Fronleichnamsmesse eindeutig klar angedeutet,
dass
der Altar, an dem diese Messen abgehalten wurden, ein Fronleichnamsaltar war. Da der
Donnerstag nach Trinitatis der Fronleichnamstag war, so wurden die Hauptwochenmessen an
den Altären des Hl. Leichnams auch sowieso immer am Donnerstage abgehalten. 4. Derselbe
Priester soll am Donnerstag um 4 das "Stationsgebet" (d.h. die Vesper) singen,
"den Leichnam des Herrn mit brennenden Wachskerzen aus dem Sakramentshaus zum
Hochaltar" tragen, den Kanticum "Melchisedex rex Salom" absingen und mit
dem Gesang des Versikel und der Kollekte vom Leichnam Christi beschließen. Diese hier
genau beschriebene Feier des Abendgottesdienstes am Donnerstag, dem Fronleichnamstage, ist
hier in der Form wiedergegeben, wie die bischöfliche Bestätigung sie beschreibt, in der
Stiftungsurkunde der Preens ist das viel kürzer und summarischer angegeben. Die
ausdrückliche Nennung des "Hochaltars", zu dem an diesem Tage der
"Leichnam des Herrn" d.h. das in der Messe geweihte Brot getragen werden soll,
zeigt zudem deutlich, dass dieser "Hoch - Altar" eben ein anderer Altar war, als
der, an dem vorher die Messe gefeiert war, der "Leichnam des Herrn "sollte
offenbar dadurch besonders geehrt werden, dass man ihn an seinem Gedächnistage am
Hochaltar niederlegte. So zeigt uns diese genaue Untersuchung der angegebenen
Gottesdienste, dass sich damals, wie wir es schon 1398 angedeutet fanden, ein Hl.
Leichnams - Altar in unserer Kirche gestanden hat, der von einem besonderen Priester, dem
Vikaren, bedient wurde. Dieser besondere Hl. Leichnamsaltar und der an ihm gestiftete
Dienst, der am Donnerstag wohl schon früher ähnlich gefeiert wurde, war "die
Vikari". Wie aber diese Dinge in den hinterlassenen Dokumenten auch erscheinen
mögen, so muß man es bedauern, dass vieles darin nur etwas unklar angedeutet wird, was
den Zeitgenossen, die in diesen Dingen lebten und webten, selbstverständlich war und
darum nur kurz angedeutet ist, was wir heute uns mühsam zusammenreimen müssen.
Dass es
sich bei dieser Stiftung um eine Stiftung für denselben Vikarienaltar handelt, der um
1340 begründet und 1366 mit dem in Pankelow gekauften 9 Morgen Landes dotiert wurde, geht
eindeutig auch daraus hervor, dass in der Stiftungsurkunde der Preens auf diese 9 Morgen
hingewiesen wird "Dabei liegen 9 Morgen Acker auf dem Pankelower Felde, den die
Stoislofs vor alten Zeiten dazu gegeben haben, was jetzt die jungen Claus und Jochim
(Stoislefs) mitbesiegelt haben". Der Zweck der jetzigen Stiftung besteht offenbar
darin, dass die alte Fronleichnamsvikarie jetzt mit einer Seelenmessenstiftung für alle
Preens verbunden wurde, und daß die ganze Familie Preen deswegen, wie angeführt, jetzt
das Patronat über die so erweiterte Stiftung übernahm. Eine besondere Rolle scheint
hierbei der Priester Nikolaus Preen, vielleicht ein Angehöriger derselben Familie,
gespielt zu haben. Da dieser in einer Urkunde von 1472 als Bruder des Ratsherrn zu
Ribnitz, Hans Pren, genannt wird, ist seine Zugehörigkeit zu den Bandelstorfer Preens
freilich zweifelhaft.
Er soll nach dem Wortlaut der Stiftung die 30 Mark, die von den Bauern einzukassieren
sind "Zeit seines Lebens verwalten" und wird dabei "Priester im Stifte
Schwerin" genannt. Anderseits heiß es vorher "Diese Almisse soll der Kirchherr,
der zur Zeit zu Petschow im Stift Schwerin ist, verwalten" und dieser soll auch die
Vikaren nach dem Willen der Preens einsetzen. Noch mehr tritt der Priester Nikolaus Preen
in der Bestätigung des Bischofs hervor. Er hat im Namen der Ritter Preen den Bischof
"um Bestätigung dessen gebeten, wie diese Einkünfte verwandt werden sollen".
Die Einkünfte sollen auch hiernach "durch den Pfarrherrn der Petschower Pfarrkirche
gehoben" und zur Verwaltung dieser Stiftung angenommene Priester von ihm eingesetzt
werden. Aber es fällt doch auf, dass es nachher heißt "Die Verwaltung dieser
Stiftung möchten wir.... Herrn Nikolaus Preen selbst für die Zeit seines Lebens
rechtskräftig einräumen und über tragen, wenn er aber im Herrn entschlafen ist, einen
ehrbaren Manne, dem derzeitigen Pfarrherrn der Pfarrkirche zu Petschow". Nachher wird
noch einmal gesagt "Das Recht der Verwaltung und Einsetzung eines geeigneten
Priesters für die Stiftungen verleihen wir aus besonderer Gnade dem genannten Herrn
Nikolaus Preen und nach seinem Tode dem Pfarrherrn zu Petschow". In anderen Quellen
dieser Zeit wird nun ein Priester Nikolaus Preen genannt, der Vikar an der Pfarrkirche in
Rostock war, und das ist wohl der selbe der in unserer Urkunde vorkommt. Bei der Abfassung
der Stiftungsurkunde, zu der sich die Preens in Rostock versammelten, denn sie ist vom 10
Dezember 1469 in Rostock datiert, scheint er zugegen gewesen zu sein und hat sie wohl
selbst abgefasst und niedergeschrieben. Gleich nach Weihnachten ist er aber, um die
Bestätigung zu erreichen, nach Bützow gereist, wo der Bischof Werner (reg. 1457 - 1473)
wohl die Festzeit auf seinem dortigen Residenzschloß verbrachte. Hier hat er auch dann,
nach dem Wortlaut des Bestätigungsschreibens, dem Bischof die Sache Persönlich
vorgetragen und hier in Bützow ist die feierliche Bestätigungsurkunde dann am 1. Januar
1470 aufgesetzt und untersiegelt worden. Der selbe Nikolaus Preen hat freilich 2 Jahre
darauf die Gunst seines Bischofs verloren, denn er wurde am St. Thomastag (April) 1472
wegen Hetzereien gegen den Bischof abgesetzt und eingekerkert und nachher nur gegen
"Urfehde" entlassen.
Endlich vermachte auch der Wehnendorfer Preen in seinem Testament vom 29. Januar 1481
der "Preenschen Vikarie" 50 Mark "zur Vermehrung ihrer Rente". So
waren die Preens beständig darauf bedacht, die Einkünfte der Vikarie zu Vermehren.
Noch ein weiteres Zeichen der Fürsorge der Preens für ihre Vikarie hat sich erhalten.
An der Nordwand des Altarchors hängt noch heute ein recht stattliches Sakramentshäuschen
mit hübschen spätgotischen Schnitzereien, das jedenfalls aus dem 15.Jahrhundert stammt.
Auch dieses trägt oben das Wappen der Preens, muss also von ihnen gestiftet sein. Da das
andere ältere Sakramentshäuschen (mit der geschnitzten Tür), sich an der Ostwand neben
dem Hauptaltar befindet, so muss dies neuere an der Nordwand des Chors hängende
ursprünglich zu einem Altar gehört haben , der an der Nordwand stand. Und das
muss der
einzige nachweisliche Nebenaltar unserer Kirche, der Vikarien - Altar des Heiligen -
Leichnams gewesen sein. Die Lage dieses Sakramentshäuschens gibt uns also die
Möglichkeit, auch die Stelle festzustellen, an der dieser Altar gestanden hat. der Altar
selbst ist zu evangelischer Zeit entfernt worden, aber das Sakramentshäuschen hängt als
schmuck der Kirche da und erinnert daran, dass sich dort einstmals ein zweiter Altar
befunden hat. Und noch ein anderes schönes Ausstattungsstück der Kirche stammt seinem
Stil nach aus dem Ende des 15. Jahrhunderts, die große Darstellung des Heilands am Kreuz
mit Maria und Johannes neben sich, die heute an der Nordwand der Kirche hängt. Es ist
dies seinem Stil nach ein so genannter "Triumphkreuz", wie sie in den meisten
größeren Kirchen damals über dem Aufgang zum Altarchor hingen. Dort hat auch unser
großes Kreuz zweifellos zu katholischer Zeit gehangen. An die Nordwand der Kirche hat man
es scheinbar versetzt, als zu evangelischer Zeit 1610 die neue Kanzel errichtet wurde, die
ihm seinen alten Platz strittig machte. 1611 wird seine Wiederaufrichtung erwähnt,
offenbar an der Nordwand, wo es noch heute hängt. Das große Kruzifix ist von besonderer
Schönheit und Zartheit der Ausführung, wird auch von Kennern noch vielfach bewundert,
und ist von einem nicht unbedeutenden Künstler geschaffen worden. Es ist
höchstwahrscheinlich auch für die Kirche gestiftet worden, aber von wem, darüber finden
sich keinerlei Aufzeichnungen, auch trägt es kein Stifterwappen oder sonstige Kennzeichen
seiner Herkunft. So sind Stifter und Künstler dieses schönsten Schmuckes unserer Kirche
leider unbekannt und werden es wohl auch immer bleiben.
VII.Der Zustand von Kirche und Kirchspiel am Ende der
katholischen Zeit
Die erhaltenen Dokumente ergeben freilich ein nur unvollkommenes Bild von den
Verhältnissen, wie sie um 1500 hier herrschten, aber sie haben uns doch gestattet, so
manches aufzuklären und uns wenigstens einen ungefähren Begriff davon zu geben, wie die
Verhältnisse hier sich seit etwa 1200 bis 1500, wo eine neue Zeit hereinbrach, entwickelt
haben. Zum Schluss mag noch ein Blick darauf geworfen wer den, wie sich daraus ein
Gesamtbild des Lebens in unserem Kirchspiel gewinnen lässt.
Kommen wir zunächst zur Kirche, so sah sie von außen wohl ziemlich ebenso wie heute
aus. Wann der "Dachreiter", d.h. der kleine Turm zur Aufnahme der so
genannten
"Betglocke" auf dem Ostende des Daches des Hauptschiffes errichtet ist, bleibt
unbekannt seinen Stiel nach dürfte auch er noch aus gotischer Zeit aus dem 15.
Jahrhundert stammen, ist also auch noch zu katholischer Zeit errichtet worden. Betreten
wir aber das Innere der Kirche, so war der Eindruck damals gewiss recht anders als heute.
Die heute beherrschenden Ausstattungsstücke Altar, Kanzel und Orgel, stammen erst aus
evangelischer Zeit und existierten damals noch nicht. Auch der große Orgelchor, der heute
die Orgel trägt, war noch nicht da. Die 2 großen Gewölbe des Mittelschiffs waren also
wenn man vom Turm in die Kirche trat, noch ganz offen und beherrschten den Raum, so
dass
die Kirche bestimmt viel weiträumiger als die heute wirkte. Von den Gewölben herab aber
grüßen die uns heute noch wohlbekannten alten Gemälde. Über den Aufgang zum Altarchor
war das Triumph - Kreuz angebracht, das jetzt an der Nordwand hängt, und beherrschte von
dort aus das Blickfeld dessen, der die Kirche betrat.
Ging man unter dem Kreuz durch auf den Altarchor, so sah man vor sich sicher einen
frühgotischen Hauptaltar. Sein Aufsatz war bestimmt viel niedriger, als der heutige von
1707, der ja bis an die Decke reicht. Es war wohl ein etwa einen Meter hoher geschnitzter
Altarschrank, vielleicht mit schließbaren Flügeltüren, und bestimmt mit Standbildern
von Aposteln und Heilige geschmückt. Dadurch hatte aber das Licht durch die 3 hohen
gotischen Ostfenster, die heute vom hohen Altaraufsatz verdeckt sind, ungehinderten Zugang
zum Altarchor und ließ diesen lichter und weiter erscheinen. Links davon an der Nordwand
stand der uns wohlbekannte Vikarien-Altar des Hl. Leichnams. Dahinter war bestimmt schon
damals der Zugang zur Sakristei, die ihrer Bauart nach auch noch aus dem Mittelalter
stammen muss. Auch die Kapelle an der Südseite der Kirche scheint damals schon bestanden
zu haben. Wohl ist ihre Bauart recht schlicht und sie hat kein Gewölbe, aber das sehr
feste Mauerwerk und der gotisch geformte Giebel sehen doch altertümlich aus. Welchen
Zwecken sie damals diente, ist unbekannt. Erwähnt werden kann noch, dass sich heute an der
Südseite, nicht weit vom Turm, eine vermauert spitzbogige Öffnung befindet, die nach
einer Tür aussieht. Zwar liegt sie heute zu tief um als Tür dienen zu können, aber der
Boden außerhalb der Kirche kann sich hier, wie bei vielen Kirchen, durch Aufschüttungen
gehoben haben, so dass es denkbar wäre, dass sie ursprünglich als Eingangstür vom
Kirchhof her gedient hat . Außerdem befand sich aber im Kirchspiel noch ein zweites
Gotteshaus, und zwar eine Kapelle in Göldenitz. Dieses Dorf hat zwar, wie schon erwähnt,
nie den Preens gehört, es wird daher auch nie in unseren mittelalterlichen Urkunden, die
alle etwas mit den Preens zu tun haben, erwähnt und wir wissen über seine frühere
Vorgeschichte nichts, als dass es schon früh, wahrscheinlich um 1300, an das St. Jürgen
- Hospital zu Rostock gekommen ist , wohl eine Schenkung. Hier muss die Hospitalverwaltung
eine besondere Kapelle haben erbauen lassen, über die sie das Patronat ausübte, und in
der der Petschower Priester an den hohen Festtagen die Messe hielt. Solche Kapellen in den
Nebendörfern gab es damals viele. Die Göldenitzer wird freilich im Mittelalter nicht
erwähnt, kommt aber in einem Protokoll von 1580 vor, wo der evangelische Pastor noch
darin predigt. Ihre Herkunft ist bestimmt mittelalterlich, aber um 1611 wird schon
darüber geklagt, dass sie verfallen sei. Näheres wissen wir nicht über sie, doch
vermutet Pastor Voss ihre Lage am großen Teich in der Gegend der Schmiede, wo noch lange
ein alter Katen "der Tempel" genannt wurde. Da an der Petschower Kirche, wie wir
sahen, im Mittelalter zwei Geistliche tätig waren, der Pfarrherr und der Vikar, so
gehörten zu Kirche damals auch 2 Pfarrgehöfte. Das Pfarrgehöft lag wohl damals schon an
derselben Stelle, wo noch heute das Pfarrgehöft steht,das Wohnhaus wohl etwas südlicher,
wo sich noch heute alte Fundamente feststellen lassen. Das Vikariatsgehöft aber lag, wie
schon ausgeführt wurde, dort wo heute das sogen "Kloster" steht, auf der
Anhöhe dem Pfarrgehöft gegenüber. Es müssen damals aber außer dem Wohnhause nach dem
1440 angegebenen Viehbestand auch gute Stallungen dazu gehört haben und zweifellos auch
das herumliegende Gartenland. Die Pfarrei besaß auch einen recht umfangreichen
Pfarracker, dessen Bestand uns später mehrfach aufgezählt wird und in einem recht weit
umher liegenden Streubesitz bestand. Zur Vikarie gehörten an Landbesitz scheinbar nur die
1366 gestifteten 9 Morgen Acker auf dem Pankelower Felde, die wiederholt genannt werden.
Als eine empfindliche Lücke unserer Kenntnis des mittelalterlichen Petschow muss es aber
leider bezeichnet werden, dass wir keinerlei Nachricht darüber haben, wer damals das
Patronat über die Kirche in Petschow ausübte, mit dem das Recht der Ernennung des
Pfarrherrn und die Pflicht der Erhaltung des Kirchengebäudes verbunden war. Wohl wissen
wir, dass die Vikarie von den Bandelstorfer Preens gestiftet ist und daß diese das
Patronat über die Vikarie ausübte, seit 1470, wo ja diese Vikarie zu einer Seelenmessen
stiftung für die Familie Preen erweitert wurde, übte dann die ganze Familie ein Patronat
über die Vikarie aus, die sie ja recht großzügig mit Stiftungen bedacht hatte und für
die sie offenbar sehr gewissenhaft sorgte. Aber wer damals das Patronat über die
Pfarrherrnstelle und die Kirche ausübte, bleibt davon unberührt und ist leider
unbekannt. Da das Dorf Petschow eine fürstliche Gründung war und bis mindestens 1334
auch fürstlich blieb, und auch die umliegenden Kirchen fürstlichen Patronats waren, so
ist von vorn herein anzunehmen, daß die Fürsten von Mecklenburg ursprünglich auch das
Patronat über unsere Petschower Kirche ausgeübt haben. Das kann das ganze Mittelalter
hindurch so geblieben sein, aber es wird später nirgends erwähnt, und da Patronate über
Kirchen auch im Mittelalter gelegentlich abgetreten, ja auch verkauft, oder in
Kriegszeiten auch gewaltsam geändert wurden, so ist es auch möglich, dass die Fürsten,
die späteren Herzöge, das Recht am Ausgang des Mittelalters nicht mehr ausgeübt haben.
Wir haben gesehen, dass die Grundherrschaft über Petschow Ende des Mittelalters an die
Herren von Thulendorf auf Lüsewitz gelangte, aber von einem Patronat dieser Besitzer des
Pfarrdorfes über die Kirche, wie man es ja in vielen ritterschaftlichen Pfarrdörfern
Mecklenburgs hatte, ist in Petschow urkundlich keinerlei Spur zu entdecken, es hatte hier
offenbar nie bestanden. Möglich ist es ja, daß die Herzöge, als sie das Dorf Petschow
den Lüsewitzern überließen, auch das Patronat über die Kirche dieses Kirchspiels, in
dem ja keinerlei Domanialbesitz lag, förmlich einer anderen hieran näher interessierten
Instanz abtraten. Das kann eine geistliche Instanz, etwa der Archidiakonus zu Rostock, der
Stellvertreter des Bischofs in unserer Gegend, gewesen sein soll, solche "geistliche
Patronate" von Klöstern oder besonders hervortretenden Geistlichen über
Landkirchspiele waren im Mittelalter nicht selten, und im Hause des Archidiakonus von
Rostock, d.h. unter seiner Leitung wurde ja die Schenkung des Hauses der Tilse Preen an
die Vikarie 1440 vollzogen, aber genannt als Patron wird der Archidiakonus allerdings nie.
Endlich kann der Fürst, als er das Dorf Petschow abtrat, das Patronat über die Kirche
auch der Familie Preen abgetreten haben, die ja im Kirchspiel reich begütert war und
schon durch ihre Vikarie ein lebhaftes Interesse an der Kirche hatte. Aber in den vielen
Urkunden unseres Pfarrarchivs, die ja fast alle die Familie Preen angehen, ist damals ein
Patronat der Preens über die Kirche nirgends angedeutet.
Obgleich nun die Preens nachher in evangelischer Zeit tatsächlich das Patronat über
unsere Kirche ausübten, so ist es doch zweifelhaft, ob dies Patronat noch aus
katholischer Zeit stammt, oder ob es damals nicht noch vom Herzog oder dem Archidiakonus
zu Rostock ausgeübt worden ist. - Ebenso unsicher liegt die Frage, ob es damals im
Kirchspiel schon Juraten (Kirchengeschworene) aus der Bauernschaft gegeben hat. Sie
sollten meist schon im Mittelalter existiert und an der Verwaltung der Kirchengebäude und
des Kirchenvermögens teilgenommen haben.
In Petschow treten sie freilich gleich zu evangelischer Zeit auf, aber zu katholischer
Zeit finde ich sie in keiner Urkunde erwähnt. Wir können daher leider über ihre
Wirksamkeit und Existenz zu katholischer Zeit gar nichts aussagen
Werfen wir noch einen Blick auf den damaligen Zustand der einzelnen Ortschaften des
Petschower Kirchspiels, so haben wir aus katholischer zeit keine ganz sicheren Nachrichten
hierüber. Aber ein recht vollständiger Überblick aus der ersten evangelischen Zeit, den
wir mit manchen Einzelheiten unserer mittelalterlichen Urkunden vergleichen und darnach
noch berichten können, ergibt etwa folgendes Bild. In der Gemeinde gab es damals nur drei
Ritterburgen, die sich Ende des Mittelalters unter Legung ihrer meisten Bauern wohl schon
zu richtigen Rittergütern mit größerer Landwirtschaft erweitert hatten: Bandelstorf,
Pankelow und Hohen Gubkow. Bandelstorf war wohl schon damals ein größeres Rittergut und
hatte keine eigenen Bauern mehr, wohl aber eine Mühle, die offenbar einen großen Betrieb
gehabt haben muss, da nicht nur die Bandelstorfer, sondern auch die Gubkower und
Wehnendorfer Preens Anteile daran besaßen. Hohen - Gubkow wurde damals zum Unterschiede
vom daneben liegenden Bauerndorf Sieden - Gubkow so genannt, und scheint außer dem
ritterlichen Hof noch einige Bauern gehabt zu haben. Es gehörte seit etwa 1400 den
Preens. Noch 1469 wird das "Katenerbe" in Hohen - Gubkow genannt das Abgaben zu
zahlen hat. Zu evangelischer Zeit gab es dort aber keine Bauern mehr, sie waren wohl
inzwischen gelegt worden. Pankelow, seit etwa 1350 immer in der Familie von Stoyslef
gehörig, war ein Rittergut mit wohl nur kleinem Wirtschaftsbetrieb, denn dort gab es noch
zu evangelischer Zeit 4 Bauern und 5 Kossanten. Außer diesen drei ritterlichen Höfen
aber umfasste das Kirchspiel damals ganze acht Bauerndörfer : Petzekow, Kochendorf,
Sieden- Gubkow , Göldenitz, Schlage, Pankelow Godow und Wolfsberg. Von ihnen standen
Petschow, mit 14 Bauern ein recht großes Dorf, und das kleinere Wolfsberg mit 4 Bauern,
damals schon unter der Herrschaft der Herren von Thulendorf auf Lüsewitz. Kockendorf,
Siedengubkow, Schlage und Godow waren im wesentlichen Preenscher Besitz, aber die
Grundherrschaft über die dortigen Bauern war sehr zersplittert. Kockendorf, daß heutige
Lieblingshof, umfaßte damals nur 8 Bauern, als deren Grundherren meist die Wehnendorfer,
aber auch die Gubkower Preens angegeben werden. Sieden - Gubkow, mit 7 Bauern und 3
Kossanten, unterstand auch den Wehnendorfern und Gubkower Preens ; es lag westlich vom Hof
Hohen - Gubkow, etwa dort, wo heute die Grugelsche Neusidlerstelle steht. Das kleine Godow
mit 4 Bauern und 2 Kossanten gehörte den Bandelstorfer Preens, doch hatten auch die
Wehnendorfer ihren Anteil daran, der 1439 in einem Bauern bestand. Recht bunt und
wechselnd lagen endlich die Verhältnisse in Schlage, wo es zu evangelischer Zeit noch 9
Bauern und einen Kossanten gab. Es gehörte wohl zum größten Teil damals den
Wehnendorfer Preens, von denen der in Rostock lebende und mit einer Rostocker
Patriziertochter Wölbke Trese verheiratete wohlhabende Hinrich Preen diese Einkünfte
wiederholt verpfändete, verschenkte und verkaufte. 1439 am 3. Juli schenkt er dem St.
Jürgen - Hospital zu Rostock bestimmte Einkünfte an 3 Bauernstellen in Schlage, das
scheint der Anfang der Besitzergreifung des St. Georg - Hospitals in Schlage gewesen zu
sein. Aber 1460 lässt Heinrich Preen sich und seine Frau feierlich vom Herzog mit seinem
ganzen Besitz belehnen, und drunter wieder bestimmten Einkünften aus Schlage.
Auch unter den der Vikarie gestifteten Einkünften von 1469 sind wieder Abgaben von 3
Schlager Bauern. 1481 aber, kurz vor Aufsetzung seines Testamentes, verpfändet Hinrich
Preen seinem Schwager, den Rostocker Ratsherrn Johann Vrese für 1000 Mark, also eine sehr
hohe Summe, die Einkünfte aus 9 mit den Namen der Besitzer aufgezählten Bauernstellen in
Schlage. Da Schlage später nur aus 9 Bauernstellen und einem Kossanten bestand, so
muss
das der größte Teil von Schlage gewesen sein ; dabei wird bemerkt, dass er auch seinen
Anteil am Gericht über Schlage dem Johann Vrese abtritt. Freilich wird nach der
Reformation einmal erwähnt, dass auch die Bandelstorfer Preens 3 Bauern in Schlage
besessen hätten. Aber ein Teil der Schlager Bauern gehört damals schon dem St. Jürgen -
Hospital zu Rostock, welches also seit dem 15. Jahrhundert seinen Besitz im Kirchspiel
auch auf Schlage ausdehnte, während Göldenitz, das damals ein reines Bauerndorf war und
10 Bauern und 3 Kossanten zählte, dem Hospital schon viel länger gehörte. Ein
Bauerndorf von 4 Bauern und 5 Kossanten bestand endlich noch in Pankelow neben dem Hof.
Damals gab es in der Gemeinde außer den drei ritterlichen Höfen 60 Bauern und 14
"Kossanten" (Klein Bauern), zusammen ganze 74 Bauernstellen.
Endlich könnte man noch die Frage aufwerfen, in welchem Umfang und welchem Sinn damals
religiöses Leben in unserer Gemeinde gepflegt worden ist. Die Stiftungen der Preens
zeigten jedenfalls ein lebhaftes Interesse für die Pflege des gottesdienstlichens Lebens,
und gewiss haben sich zur Montagsmesse, wo die Seelenmesse für die Preens abgehalten
wurde, immer zahlreiche Vertreter der Familie Preen, besonders die Frauen, eingefunden.
Auch die Fronleichnamsmesse am Donnerstage muss sich einer gewissen Volkstümlichkeit
erfreut haben, da ja eine besondere "Bruderschaft des Hl. Leichnams" für die
Stiftung sorgte, und auch Stiftungen, wie die des Godower Batheke für ein ewiges Licht,
dafür gemacht wurden. Sehr bezeichnend ist es aber, dass bei allen diesen wohlgemeinten
Stiftungen als Zweck immer angegeben wird "um unser Seelen Seligkeit willen". So
wörtlich in er Stiftung von 1398 , und ebenso bei der Stiftung von 1440, während es bei
der Stiftung von 1469 heißt "für uns und für die Seelen unserer Eltern". Das
mehrfach erwähnte Testament des Heinrich Preen vom 29. Januar 1481 bedenkt außer
"der Vikarie in Petschow" die meisten Kirchen und Klöster in Rostock sehr
großzügig, ebenso eine Reihe von Armenhäusern, ja es werden darin 5 Pilgerreisen für
arme Leute in recht entfernten Wallfahrtskirchen, nach Wilsnack, St. Einwald ( im Elsaß )
usw. Gestiftet.
Aus diesem allen sehen wir, dass bei allem Eifer des kirchlichen Interesses aber doch
die katholische Werkgerechtigkeit im Vordergrund steht, die Förderung des Heils der
eigenen Seele durch diese guten Werke. Heinrich Preen befiehlt seine Seele im Tode
"dem allmächtigen Gott und seiner lieben Mutter Maria, der himmlischen Königin und
allem himmlischen Heer" (d. h. den "Heiligen") und bei den einzelnen
Stiftungen fügt er immer hinzu "um Trostes willen meiner Seele, um meiner Seelen
Seligkeit willen " usw.. Man findet darin also eine recht katholische Frömmigkeit,
wie sie ja auch der Ablaßbrief der 12 Bischöfe von 1355 fördern wollte, indem er allen,
die in der Kirche beteten oder etwas dafür stifteten, einen 40tägigen Ablass verhieß.
Gestiftet worden ist der Kirche nach den uns vorliegenden Urkunden ja recht viel, und
bestimmt auch noch vieles andere, worüber wir keine Urkunden besitzen. Gewiss kamen, an
Fronleichnamsfeste, dem Festtage des Hl. Leichnamsaltar, auch zahlreich Pilger von
auswärts in unsere Kirche, um des Ablasses teilhaftig zu werden, und es mag sein,
dass
ihre reiche Ausmalung auch zu dem Zweck erfolgte, dadurch recht viele Pilger anzuziehen.
Dass der "Ablass" nicht nur in Petschow verkündet wurde, sondern dass
Mitglieder der Petschower Gemeinde auch Reisen nach auswärts machten, wenn ein berühmter
Ablaßprediger durchzog, beweist uns ein in Petschower Pfarr - Archiv erhaltener kleiner
Zettel, ein richtiger "Ablass - Zettel", auf dem in feierlicher Form lateinisch
dem Käufer weitgehender Ablass auch für die schwersten Sünden (Totschlag und geheime
Doppelehe) verheißen wird. Der Zettel ist im Namen eines italienischen Nuntius
"Martin von Fregeno" ausgestellt und offenbar in schöner kalligraphischer
Ausführung schon in Italien für den Ablasshandel des "Martin von Fregeno" in
zahlreichen Exemplaren hergestellt worden. Dieser bereiste damals im Auftrage des Papstes
ganz Nordeuropa als Ablaßhändler. In diesen Zetteln sind dann von einer ganz anderen
Hand der Name der Käuferin desselben und Ort und Datum des Verkaufs eingetragen worden.
Die Käuferin heißt Anneke Preensche, war also zweifellos ein Mitglied der uns so
wohlbekannten Familie Preen, und ausgestellt ist der Zettel in Güstrow am 8. Februar 1474
. Dorthin war Anneke Preen also gereist, um diesen Ablasszettel beim berühmten Nuntius
des Papstes zu kaufen.